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Versteigerungsbedingungen


Auktionshammer

§ 1 Geltungsbereich
Wir versteigern als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden die Versteigerungsbedingungen anerkannt.

§ 2 Vertragsschluss
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpfl ichtet zur unverzüglichen Abnahme der Ware. Bei Vorlage besonderer Gründe können wir den Zuschlag verweigern oder uns vorbehalten. Geben mehrere Bieter gleich hohe Gebote ab, können wir nach freiem Ermessen einem Bieter den Zuschlag erteilen, durch Los über den Zuschlag entscheiden oder die Nummer noch einmal ausrufen. Der Versteigerer ist berechtigt, aus wichtigem Grund Nummern zu vereinigen oder zu trennen, in einer anderen als der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, erlischt das Gebot mit Ablauf von 4 Wochen ab dem Tag des Zuschlags, es sei denn, wir haben dem Bieter innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme des Gebotes mitgeteilt.

Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis von anwesenden Käufern sofort, bei schriftlichen bzw. telefonischen Bietern spätestens 20 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i. H. v. 1 % pro Monat berechnet.

Verweigert der Käufer ernsthaft und endgültig die Abnahme der Ware, können wir vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen mit der Maßgabe, dass wir den Gegenstand nochmals versteigern und unseren Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers geltend machen können, ohne dass dem Käufer ein Mehrerlös aus der erneuten Versteigerung zusteht. Der Versand erfolgt schnellstmöglich nach der Auktion beziehungsweise in Absprache mit dem Käufer und auf seine Kosten und Gefahr. Soll ein Versand in das Ausland erfolgen, ist unter Umständen die Einholung einer Ausfuhrgenehmigung nach dem Kulturgutschutzgesetz erforderlich. Dadurch bedingte Verzögerungen oder eine etwaige Versagung der Ausfuhrgenehmigung gehen nicht zu unseren Lasten und lassen die Verpflichtung des Käufers zur Abnahme der Ware und fristgerechten Zahlung des Kaufpreises unberührt.

Wir sind nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, alle Bieter zu identifizieren. Als Bieter verpflichten Sie sich, alle notwendigen Identifizierungsunterlagen (Kopie des Ausweises, Handelsregisterauszug, etc.) auf Nachfrage uns zu übermitteln.

§ 3 Gebote, Saalauktion
Wir berücksichtigen bestmöglich schriftliche oder fernmündliche Gebote bzw. Gebote via Internet und behandeln diese grundsätzlich gleich wie Angebote aus dem Versteigerungssaal. Aufträge von uns unbekannten Sammlern können wir nur ausführen, wenn ein Depot hinterlegt wird oder Referenzen benannt werden.

Schriftliche Gebote können nur bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn berücksichtigt werden, telefonische Bieter müssen sich mindestens zwei Werktage vor der Auktion voranmelden.

Im Bedarfsfall sind wir berechtigt, die Limits um 3 - 5 % zu überschreiten. Gebote, die unter 80 % des Schätzpreises liegen, werden nicht berücksichtigt.

§ 4 Gebote, eLive Premium (Online-Auktion)
Jedes Gebot des Kunden im Rahmen der eLive Premium Auction stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Dieses ist solange wirksam, bis ein höheres Gebot (Übergebot) abgegeben oder die eLive Premium Auction ohne Erteilung eines Zuschlages geschlossen wird.

Die Vorgebote für die Online-Auktion eLive Premium Auction können über die Website www.elive-auction.de abgegeben werden, sobald die Auktion online verfügbar ist. Während der Auktion erfolgt das „live bidding“ bis zum finalen virtuellen Zuschlag.

Für die Abgabe von Geboten wird ein myKünker-Zugang benötigt, der auf www.kuenker.de erstellt werden kann. Eine Neuregistrierung oder Passwortänderung ist nach dem Start der Auktion technisch nicht mehr möglich. Da wir für Neuregistrierungen und Aufträge von uns unbekannten Sammlern ein Depot oder eine Referenzen benötigen, muss die Neuregistrierung mindestens 48 Stunden vor Auktionsbeginn auf www.kuenker.de abgeschlossen sein.

Darüber hinaus berücksichtigen wir bestmöglich schriftliche oder fernmündliche Gebote. Schriftliche Gebote können nur bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn berücksichtigt werden. Geht während der Bearbeitung eines schriftlichen Gebots ein gleich lautendes Vorgebot über www.elive-auction.de bei uns ein, wird dieses bevorzugt. Bei mehreren gleichhohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Zuschlag.

Bei schriftlichen Geboten sind wir im Bedarfsfall berechtigt, die Limits um 3 - 5 % zu überschreiten. Gebote, die unter 100 % des Schätzpreises liegen, werden in der eLive Premium Auction nicht berücksichtigt.

§ 5 Übermittlung von Geboten
Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung. Schriftliche, fernmündliche und Internet-Gebote werden von uns ohne Auftragsprovision ausgeführt; sie müssen den Gegenstand mit Katalognummer und dem gebotenen Preis, der sich als Zuschlagsumme ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen und sind bindend. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Wir übernehmen für diese Gebote jedoch keinerlei Haftung, insbesondere nicht für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Übermittlungsfehlern, ebenso wenig für Ausfall- und Verzögerungszeiten, verursacht durch Wartungen und Wiederherstellungen des jeweiligen Servers, durch Störungen und Probleme im Internetverkehr, durch höhere Gewalt sowie weitere Störungen, die durch Umstände begründet sind, die außerhalb unserer Verantwortung liegen. Dies gilt nicht für den Fall, dass uns hieran der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.

§ 6 Gebotsschritte, Saalauktion
Die Mindeststeigerungsstufen für das Bietungsverfahren betragen:

bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
ab
100.- €
200,- €
500,- €
1.000,- €
2.000,- €
5.000,- €
10.000,- €
20.000,- €
50.000,- €
50.000,- €
5,- €
10,- €
20,- €
50,- €
100,- €
200,- €
500,- €
1.000,- €
2.000,- €
5.000,- € (bzw. 10%)

§ 7 Gebotsschritte, eLive Premium Auction (Online-Auktion)
Die Mindeststeigerungsstufen für das Bietungsverfahren während des live-biddings online betragen:

bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
ab
50.- €
200,- €
500,- €
1.000,- €
2.000,- €
5.000,- €
10.000,- €
20.000,- €
50.000,- €
50.000,- €
2,- €
5,- €
10,- €
25,- €
50,- €
100,- €
250,- €
500,- €
1.000,- €
2.500,- €

§ 8 Aufgeld und Umsatzsteuer
Der Zuschlagpreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld.

Für Endverbraucher aus EU-Ländern gilt: Es wird einheitlich ein Aufgeld von 25 % einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.

Für Unternehmer i. S. d. UStG aus EU-Ländern gilt: Es wird bei differenzbesteuerter Ware ein Aufgeld von 25 % einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Bei mehrwertsteuerfreier sowie regelbesteuerter Ware beträgt das Aufgeld 20 % (bei regelbesteuerter Ware zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf Gesamtbetrag und Zuschlag und Aufgeld).

Institutionelle Käufer (eingetragene Münzhändler) mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-ID), die in einem EU-Mitgliedsstaat eingetragen ist, können sich die Umsatzsteuer erstatten lassen, sofern sie uns die dafür gesetzlich erforderlichen Dokumente vorlegen. Diese bestehen aus der UST-ID und der Eingangsbestätigung auf dem Territorium des EU-Mitgliedsstaates, in dem die UST-ID ausgestellt wurde (Gelangensbestätigung). Für den Fall, dass wir die Ware ausführen und eine gültige UST-ID vor dem Kauf vorgelegt wurde, wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Das Aufgeld beträgt einheitlich 20 % (wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte in Drittländer ausgeführt, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet, jedoch bei Vorlage der gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweise erstattet. Führen wir diese Ware selbst in Drittländer aus, wird die gesetzliche Umsatzsteuer nicht berechnet).

Der Versand nach Russland und in die GUS-Staaten ist nicht möglich. Kunden aus diesen Ländern geben mit Abgabe eines Gebotes die Erklärung ab, das ersteigerte Auktionsgut selbst oder durch Boten in Osnabrück abzuholen und die gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen. Liegt uns der gesetzlich geforderte Ausfuhrnachweis vor, wird die bezahlte Umsatzsteuer rückerstattet.

Im Ausland anfallende Steuern (z. B. Umsatzsteuern, Einfuhrumsatzsteuern o. ä.) und Zölle trägt in jedem Fall der Käufer. Die Versandkosten werden dem Käufer nach Aufwand berechnet.

§ 9 Mängelhaftung
Die Katalogbeschreibungen sind keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheiten i. S. d. § 434 BGB, sondern dienen lediglich zur Information und zur Abgrenzung der Ware. Die Angabe der Erhaltung wird streng nach den im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und erfolgt nach persönlicher Beurteilung. Die Echtheit der Stücke wird gewährleistet, sofern nichts Gegenteiliges im Katalog oder bei der Versteigerung angegeben wird; hier haften wir gegenüber dem Käufer für einen insoweit entstandenen Schaden bis zur Höhe des Kaufpreises. Im Übrigen übernehmen wir keine Verantwortung für etwaige Rechts- oder Sachmängel bezüglich der im Katalog aufgeführten Ware.

Wir geben durch Vorbesichtigung Gelegenheit, sich vom Erhaltungszustand der Ware zu überzeugen. Fehler, die sich bereits aus den Abbildungen ergeben, berechtigen nicht zur Beanstandung. Bei der Auktion anwesende Käufer kaufen grundsätzlich »wie besehen«. Bei Losen mit mehreren Stücken sind die Stückzahlen nur Cirkaangaben. Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln oder irrtümlichen Zuschreibungen sind ausgeschlossen. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vorgetragene und begründete Mängelrügen des Käufers leiten wir jedoch unverzüglich an den Einlieferer der bemängelten Sache weiter. Nach unserer Wahl treten wir unsere gegen den Einlieferer aus der Verletzung des Kommissionsvertrages zustehenden Ansprüche an den Käufer ab bzw. stellen den Käufer durch Rückabwicklung des Kaufvertrages schadlos, wobei ein über die Erstattung des Kaufpreises hinausgehender Anspruch des Käufers ausgeschlossen ist.

Ort der Rückabwicklung ist Osnabrück.

§ 10 Umgang mit Grading-Unternehmen
Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die durch uns versteigerte Ware von den sogenannten Grading-Unternehmen angenommen oder die Erhaltungsqualität in einer ähnlichen Form eingeschätzt wird, wie durch uns. Reklamationen, die daraus resultieren, dass ein Grading-Unternehmen zu einer abweichenden Qualitätsbewertung gekommen ist, berechtigen nicht zu einer Rückabwicklung des Kaufes.

Bei Stücken, die uns in den sogenannten „Slabs“, (Münzen sind eingeschweißt in Plastikholder, ausgegeben von den Grading-Unternehmen) eingeliefert werden, entfällt die oben genannte Echtheitsgarantie. Auch für versteckte Mängel, z. B. Randfehler, Henkelspuren, Schleifspuren, etc., die durch den Plastikholder verdeckt werden, übernehmen wir keine Mängelhaftung.

§ 11 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen bzw. ihre Ursache in der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten haben; im letzteren Fall ist Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Der Käufer kann nicht aufrechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, er ist nicht Unternehmer i. S. d. § 14 BGB und sein Gegenanspruch beruht auf demselben Vertragsverhältnis.

§ 12 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB und Käufern ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Osnabrück. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Lücke. Soweit die Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maßgebend.