Die Söhne Johann Friedrichs während seiner Gefangenschaft, 1547-1552. Taler 1551, Saalfeld, Dav. 9742; Schnee 138.
DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
SACHSEN, SACHSEN, HERZOGTUM (Ernestiner nach dem Verlust der Kurwürde)
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Taler 1551, Saalfeld, mit Titel Karls V. 28,98 g. Neunfeldiges Wappen//Gekröntes Brustbild Karls V. mit geschultertem Zepter r.
Dav. 9742; Schnee 138.
Äußerst selten in dieser Erhaltung. Scharf ausgeprägtes Exemplar mit herrlicher Patina, vorzüglich +
Exemplar der Slg. Dr. Heinz Pielsticker, Auktion Fritz Rudolf Künker 184, Osnabrück 2011, Nr. 4914.
In der Schlacht bei Mühlberg geriet Kurfürst Johann Friedrich I. (der Großmütige) als einer der beiden maßgeblichen Führer des Schmalkaldischen Bundes in kaiserliche Gefangenschaft. Das zunächst gegen ihn erlassene Todesurteil wurde aufgehoben, nachdem er in der Wittenberger Kapitulation vom 19. Mai auf die Kurwürde und fast alle seiner Länder verzichtet hatte. Zugleich verlor er bis auf den Zehnten am geförderten Schneeberger Silber auch seine Nutzungsrechte an den sächsischen Silberbergwerken sowie alle seine Münzstätten. Seine Söhne wurden begnadigt und übernahmen zwar formell die herzoglichen Regierungsgeschäfte in den verbliebenen thüringischen Landesteilen, doch der Vater beteiligte sich aus der Haft heraus daran intensiv. 1552 wurde Johann Friedrich auf der Haft entlassen und bekam wieder die Rechte eines Herzogs von Sachsen erteilt. Er übernahm von seinen Söhnen wieder die Regierungsgeschäfte und residierte bis zu seinem Tode in Weimar.
Schon zu einem frühen Zeitpunkt seiner Gefangenschaft beschäftigte sich Johann Friedrich mit der Einrichtung einer neuen Münzstätte in der Bergstadt Saalfeld, da er in der Wittenberger Kapitulation auch alle eigenen Prägestätten verloren hatte. Das Prägen eigenen Geldes war nicht nur eine Einnahmequelle und ein volkswirtschaftlicher, sondern auch ein politischer Faktor. Doch erst im Jahre 1551 konnte der Prägebetrieb in Saalfeld aufgenommen werden. Johann Friedrich selbst hat die Stückelung der Nominale und sogar die Gestaltung der Münzen in Bild und Schrift angeordnet. Er bestimmte die Prägung von Talern samt deren Teilstücken sowie Kleinmünzen nach dem kursächsischen Fuß. Etwas später ließ er auch Münzen gemäß der Augsburger Reichsmünzordnung vom 28. Juli 1551 schlagen.
Der hier offerierte prächtige Taler ist nach dem kursächsischen Fuß geprägt worden. Auf den diesbezüglichen Großsilbermünzen aus der Zeit der Gefangenschaft Johann Friedrichs treten in der Vorderseitenumschrift stets dessen Söhne als Münzherren in Erscheinung („moneta filiorum Iohannis Fridericis senioris“ = „Geldstück der Söhne Johann Friedrichs des Älteren“). Die Vorderseite des Gepräges wird von dem nach Verlust der Kurwürde verbleibenden Wappen der Ernestinischen Herzöge dominiert. Auf der Rückseite dieser Münzen erscheint Kaiser Karl V. sowohl bildlich als auch mit Namen und Titel. Auf die Verwendung eines biblischen Mottos, das gar als protestantische Parole gedeutet werden könnte, wurde verzichtet.