Rote Kreuz-Medaille. Medaille für Frauen, 2. Ausgabe (ohne Monogramm "E" – seit 1909), 2. Ausführung (Buntmetall), Buntmetall vergoldet und tlw. emailliert, ohne Punzierung, am originalen alten Dreiecksband. BWK2 28 var.; BYO 20 var.; OEK20 1554 var.
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, OLDENBURG, HERZOGTUM (BIS 1815) UND GROSSHERZOGTUM (1815/1829-1918)
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II
Gestiftet am 10. August 1907 von Großherzog Friedrich August (1852–1931, reg. von 1900–1918) für "Männer und Frauen, die sich in freiwilliger Krankenpflege (in Kriegs- oder Friedenszeiten) oder in sonstiger Betätigung gemeinnütziger Bestrebungen besondere Verdienste erworben haben" (Stiftungserlaß). Die Medaille wurde von Richard Knauer (1862–1933) in Oldenburg entworfen, die Lieferung erfolgte durch die Firma seines Vaters Bernhard Knauer in Oldenburg.
Die Firma Bernhard Knauer lieferte ab 1908 insgesamt 50 Exemplare, verteilt über mehrere Jahre. Da die letzte Verleihung am 22. Oktober 1918 erfolgte, dürften unserer Meinung nach auch noch in der zweiten Hälfte des Ersten Weltkriegs Exemplare geliefert worden sein, die aufgrund der Metall-Bewirtschaftung nicht mehr in Silber, sondern in vergoldetem Buntmetall (wohl Bronze oder Messing) gefertigt worden waren. Wieviele der insgesamt 50 gelieferten Exemplare allerdings in Silber und wieviele in Buntmetall gefertigt wurden, darüber kann leider keine Aussage getroffen werden.
Beyreiß (in BYO S. 100 ff.) macht keine Angaben über das verwendete Material, bildet jedoch das Revers einer Medaille mit sichtbarer Punzierung ab. Klie (in OMF04 S. 120, Nr. 10) erwähnt Silber als verwendetes Material und auch die Silberpunze auf dem Revers. Nimmergut hingegen (in NI2 S. 743, Nr. 1960) behauptet ohne Quellenangabe, daß die Exemplare in Silber vergoldet nicht statutengemäß seien. Hessenthal und Schreiber machen keine Angaben über das verwendete Metall, stellen jedoch fest, daß die Rückseite glatt ist.
(Vgl. BYO S. 100 ff.; und: Klie, Ernst: Der Goldschmied und Medailleur Richard Knauer in Oldenburg. In: OMF04 S. 120, Nr. 10.)