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Orden des hl. Philipp vom Löwen von Limburg. 4. Modell (1843-?), Ritterkreuz, Silber vergoldet und emailliert, Medaillon-Zentren wohl Gold, Emaillemalerei, einige winzige Emaille-Abplatzungen, am kurzen alten Bandstück. TA 346.

DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, LIMBURG-STYRUM, HERRSCHAFT UND GRÄFLICHE FAMILIE ZU LIMBURG-STYRUM

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Lot number 125




Estimated price: 750.00 €
Hammer-price / sale price: 600.00 €


Orden des hl. Philipp vom Löwen von Limburg. 4. Modell (1843-?), Ritterkreuz, Silber vergoldet und emailliert, Medaillon-Zentren wohl Gold, Emaillemalerei, einige winzige Emaille-Abplatzungen, am kurzen alten Bandstück. TA 346.


RR 1, II

Exemplar in selten guter Erhaltung!

Philipp Ferdinand Graf von Limburg-Styrum (1734-1794) stiftete im Jahre 1768 den dreiklassigen, dem Adel vorbehaltenen "Ritterorden vom Alten Adel oder der Vier Römischen Kaiser" und für Nichtadlige den "Orden von St. Philipp vom Löwen von Holstein", dessen Statuten am 1. Januar 1770 in Wilhermsdorf erschienen sind (1. Modell). 1784 erschien in Avignon eine Mitgliederliste. Nach dem Tod Philipp Ferdinands 1794 wurde der Orden zunächst nicht weitergeführt.

Nach der endgültigen Restauration des Königtums in Frankreich 1815 wurde der Orden von mehreren ehemaligen Mitgliedern wiederbelebt (2. Modell). Mit Ordonnanz König Ludwig XVIII. (1755-1824, reg. 1814 und seit 1815) vom 16. April 1824 wurden die Vergabe und das Tragen aller nichtstaatlichen Orden unter strenge Strafe gestellt.

Joseph R. L. Kerckhoff, Militärarzt in Mecheln, belebte den Orden im Jahre 1839 neu (3. Modell), trat aber 1851 von seinem Vorhaben zurück.

Ein Pole, der unter dem Namen "Graf Myrzinowski” 1836 in Stuttgart auftauchte, erregte dort Mißfallen und zog 1840 nach Paris weiter. Dort nannte er sich "Alexander Gonzaga, Herzog von Mantua”. Neben anderen stiftete er auch diesen Orden unter der Bezeichnung "Orden des hl. Philipp vom Löwen von Limburg" neu (4. Modell).

Das Annuaire de la Noblesse de France publizierte 1848 Zweifel an der Echtheit des Herzogs, der Klage erhob. Der Prozess zog sich in die Länge, da der Herzog inzwischen bei dem Präsidenten Bonaparte verkehrte. Er endete erst mit seiner Verurteilung durch das Tribunal de Correction de Paris im Juli 1853 zu drei Jahren Zuchthaus wegen Hochstapelei und Ordensschwindels. Nach Verbüßung der Strafe war seine Aktivität ungebrochen; er wurde unter anderem viel in deutschen Bädern gesehen, bis er schließlich am 6. Juli 1869 in England starb. Seine Orden wurden von seinem angeblichen Sohn, François-Antoine Gonzaga, noch eine Zeit lang weitergeführt. (Vgl. auch Biedenfeld in BI1 S. 202 ff. und: Autengruber und Tammann in TA S. 196 ff. und S. 279.)