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Identifizierung nach Geldwäschegesetz (GwG)


QR-Code zum Videoident-Verfahren

Als Auktionshaus und Händler von hochwertigen Gütern sind wir verpflichtet Sie nach dem Geldwäschegesetz zu identifizieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG). Zur Identifizierung wird eine aktuelles Ausweisdokument (§12 GwG) benötigt und bei uns abgespeichert (§ 8 Absatz 2 Satz 2 GwG). Zur Zeit liegt uns von Ihnen kein aktuelles Ausweisdokument vor.

Wir bitten Sie die Identifizierung unter folgendem Link (oder neben stehendem QR-Code) datenschutzkonform durchzuführen:

https://multiconnectportal.de/pi/start/bqTkGn74ynpBePX3nVA5

Dieser Service ist für Sie kostenfrei. Alternativ können Sie uns ihre gültige Ausweiskopie auch an service@kuenker.de mit der Angabe der Kundennummer senden.

Weitere Information zum Geldwäschegesetz finden Sie unter
https://www.kuenker.de/de/information/fuer-kaeufer/faq.