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Verdienstehrenzeichen für Rettung aus Gefahr (1833-1837) bzw. Rettungsmedaille am Band (ab 1837). 1. Ausgabe (mit "KOENIG" und fünfstrahligem Sternchen in der Avers-Umschrift – 1833 bis ca. 1864), Silber, am späteren Band. BWK2 78; HP2 7.151.1; NH02

DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, PREUSSEN, KÖNIGREICH (1701-1918)

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Verdienstehrenzeichen für Rettung aus Gefahr (1833-1837) bzw. Rettungsmedaille am Band (ab 1837). 1. Ausgabe (mit "KOENIG" und fünfstrahligem Sternchen in der Avers-Umschrift – 1833 bis ca. 1864), Silber, am späteren Band. BWK2 78; HP2 7.151.1; NH02 S. 93, Nr. 1; OEK20 1863; PRK 482.


II

König Friedrich II. von Preußen (1712-1786, reg. seit 1740) vergab im Jahre 1782 oder 1783 – und nicht 1785, wie Nimmergut (in NI2 S. 988) schreibt; Heyde gibt in seinen Ausführungen (in HYP A S. 100) kein Verleihungsjahr an – an den französischen Fischer Antoine Mulard eine zunächst nicht tragbare Goldmedaille von 20 Dukaten (die heute verschollene sogenannte „Mulard-Medaille“), für dessen Rettung von neun (nach dem genannten Zeitungsartikel) bzw. 13 (nach der Inschrift der Medaille) preußischen Seeleuten des Frachtseglers „August Ludewig“ aus Stettin am 9. März 1782 in einem schweren Sturm vor Calais, die dieser mit Genehmigung des Königs und des französischen Marineministers an einem blauen Band tragen durfte. (Vgl. „Journal de Littérature, des Sciences et des Arts – Tome V“ Paris 1783, S. 73 f.)

Zur dauerhaften Einrichtung einer Belohnungsmedaille für Rettungstaten kam es 1802, als König Friedrich Wilhelm III. (1770-1840, reg. seit 1797) die nicht tragbare „Medaille für Rettung aus Gefahr“ stiftete, aus Anlaß der im Jahre 1802 in der Umgebung von Berlin wütenden Wald- und Flurbrände. Diese Medaille, die im Prinzip die Vorläuferin der späteren ebenfalls nicht tragbaren „Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr“ ist, wurde in nur sehr wenigen Exemplaren verliehen (Vgl. HYP A S. 101 und NI2 S. 990).

Mit Kabinettsordre vom 16. August 1833 stiftete König Friedrich Wilhelm III. ein Ehrenzeichen „zur Belohnung für Diejenigen, die sich mit besonderer Auszeichnung zur Rettung und Hülfe ihrer Mitbürger in Gefahr begeben“ hatten. Die Stiftungs-Urkunde des „Verdienst-Ehrenzeichens für Rettung aus Gefahr“ wurde auf den 1. Februar 1833 zurückdatiert. Als Band wurde ein orangefarbenes „mit zwei weißen Streifen auf der Seite“ bestimmt, das relativ bald zu einem satten Gelb wechselte. In dieser Form stellt es bis heute das Band der Rettungsmedaillen fast aller Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland dar und gilt somit als ältestes, heute noch existierendes Band einer deutschen Auszeichnung.

Nach den Ausführungsbestimmungen der preußischen Regierung wurde laut Cramer (in CUH S. 17) ab 1833 die "Rettungsmedaille am Bande" aufgrund "von Bericht des Ministeriums" des Innern "an des Königs Majestät durch Allerhöchstdenselben" verliehen.

Die offiziell verliehenen Exemplare wurden laut Tewes (in NH2 S. 85, 94) von 1833 bis 1881 von der Berliner Medaillenmünze G. Loos (später L. Ostermann) geliefert, ab diesem Zeitpunkt bis 1918 von der Königlichen Münze in Berlin. Die Erstverleihung erfolgte laut Cramer (in CUH S. 17) am 25. März 1833 an den Ackerwirt Stickler aus Strzyzewo. Der wohl bekannteste Empfänger war der Seconde-Lieutenant Otto Leopold von Bismarck (1815-1898, ab 1871 Fürst von Bismarck, ab 1890 Herzog von Lauenburg), der spätere preußische Ministerpräsident (1862-1890) und Deutsche Reichskanzler (1871-1890), der das Ehrenzeichen als erste seiner zahlreichen Auszeichnungen am 13. September 1842 erhielt; und zwar für die durch ihn am 24. Juni 1842 in Lippehne (heute Lipiany in polnisch Pommern) unter eigener Lebensgefahr durchgeführte Rettung des Landwehrreiters Hildebrandt vor dem Ertrinken. (Vgl. ARN S. 23 ff.)

Die Stempel der 1. Ausgabe (mit "KOENIG" und fünfstrahligem Sternchen in der Avers-Umschrift – 1833 bis ca. 1864) wurden von der Berliner Medaillenmünze G. Loos geschnitten. Laut Cramer (in CUH S. 18) erfolgten bis zum Tode Friedrichs Wilhelms III. im Jahre 1840 insgesamt mehr als 300 Verleihungen, und bis zum Tode seines Nachfolgers Fridrich Wilhelms IV. (1795-1861, reg. seit 1840) im Jahre 1861 weitere über 1.200 Verleihungen. So waren zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 1.500 preußische Staatsbürger im Besitz dieser hohen Auszeichnung.