Großherzoglich Oldenburgischer Haus- und Verdienst-Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig. Kette (ab 1863), 2. Ausführung (mit teilweise glatten Oberflächen der Buchstaben der Monogramm-Glieder – seit 1866), Anfertigung mit 12 Monogramm-, acht Mono
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, SAMMLUNG HERZOGTUM UND GROSSHERZOGTUM OLDENBURG VON FRIEDHELM BEYREISS (†)
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RR 1, II
Zweifelsfrei originale Kette von großer Seltenheit. Sie weist gegenüber denen der ersten Ausführung (1863-1865 – siehe vorhergehende Kat.-Nr.) Monogrammglieder auf, bei denen die Oberflächen teilweise glatt sind. Interessanterweise weisen die Medaillon-Zentren dieser Kette eine arabeskenartige Flinkierung auf, die bisher noch keinem bestimmten Hersteller zugeordnet werden konnte und somit auch nähere Angaben zur Entstehungszeit unmöglich macht. Vor allem jedoch sind hier die Unterschiede zu den zahlreich verbreiteten Fälschungen aus den 1970er Jahren unter Verwendung von gegossenen Kettengliedern zu erkennen, wovon wir hier drei Kettenglieder zum Vergleich abbilden. Auffallend sind vor allem die Unterschiede in der Gestaltung der Monogrammglieder, die in den Verzierungen erhebliche Abweichungen (Pfeile) vom Original aufweisen, und in den Eichenlaubkränzen (Pfeile) um die Medaillons, die bei der Fälschung flach ausgeführt sind im Gegensatz zu deren gewölbter und flinkierter Ausführung im Original. Träger dieser Kette war Georg Flor (1833-1908), oldenburgischer Justizminister, der sie zusammen mit dem Großkreuz mit der Goldenen Krone im Jahre 1900 verliehen bekommen hat. Er war der Vater von Wilhelm Flor (1883-1938), Reichsgerichtsrat, Jurist der Bekennenden Kirche im Kirchenkampf gegen das Nationalsozialistische Regime in Deutschland. Beyreiß zufolge (in BYO S. 22 f.) wurden zwischen 1866 und 1906 insgesamt 102 Ketten an die Ordenskanzlei geliefert, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, daß die entsprechenden Unterlagen für 1907 und 1909 fehlen. Da jedoch ab dem 18. Januar 1909 die Kette nicht mehr automatisch zusammen mit dem Großkreuz mit der Goldenen Krone verliehen wurde, die Kette von diesem Zeitpunkt also als eigene höchste Klasse des Ordens angesehen werden muß, und insgesamt laut Klietmann und Neubecker (in KOL3 S. 23) wie auch Beyreiß (in BYO S. 21) zwischen 1839 und 1918 "nur" 277 Goldene Großkreuze bzw. Großkreuze mit der Goldenen Krone verliehen wurden, wurden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den beiden "fehlenden" Jahren keine weiteren Ketten angefertigt, so daß die Gesamt-Anfertigungs-Zahl von 102 Exemplaren als absolut angesehen werden kann.