Verdienstmedaille für Rettung aus Gefahr. Sogen. "1. Prägung" (1850-1865), Silber, mit erhabener Stempelschneider-Signatur "BREHMER F.", mit kurzer Klauen-Aufhängung, auf dem Rand Verleihungsgravur "F.W.A. Schmey 22. August 1854", mit altem Bandstück
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, SAMMLUNG HERZOGTUM UND GROSSHERZOGTUM OLDENBURG VON FRIEDHELM BEYREISS (†)
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RR 1, II
Gestiftet von Großherzog Paul Friedrich August (I.) (1783-1853, reg. seit 1829) mit Beschluß des Kapitels des Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig vom 17. Januar 1848 für Personen, die "durch ein entschlossenes und mutvolles Benehmen, ohne Berücksichtigung der ihnen selbst drohenden Gefahr, das Leben oder das Eigentum anderer gerettet oder durch außerordentliche Anstrengungen zu solcher Rettung beigetragen haben, selbst wenn sie, trotz aller solcher Anstrengungen nicht gelungen sein sollte . . . " (Kapitelbeschluß des Haus- und Verdienstordens vom 17. Januar 1848). Somit war das Ehrenzeichen dem Haus- und Verdienst-Orden zwar angeschlossen, diesem jedoch nicht affiliiert wie das Allgemeine Ehrenzeichen. Die Medaille wurde vom Oldenburger Maler Hammacher entworfen, die Stempel schnitt der Medailleur Friedrich Brehmer (1815-1889) von der Münze in Hannover. Von dieser sogen. "1. Prägung" wurden 50 Exemplare geliefert, die in den Jahren 1850 bis 1865 zur Verleihung gelangten. Sie war nach dem Tode des Beliehenen nicht rückgabepflichtig (Vgl. BYO S. 90; und: BYL S.100 ff.)