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Ehrenzeichen der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren nach 25 Dienstjahren. Buntmetall vergoldet, aufgelegt auf Band-Tragespange mit Nadel, Band etwas verfleckt.. BWK2 87; OEK22 245.

SAMMLUNG PETER GROCH - TEIL 2
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN, SAMMLUNG PETER GROCH: GROSSHERZOGTUM (1806-1918) BADEN

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Losnummer 2157




Schätzpreis: 10,00 €
Zuschlag: 38,00 €


Ehrenzeichen der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren nach 25 Dienstjahren. Buntmetall vergoldet, aufgelegt auf Band-Tragespange mit Nadel, Band etwas verfleckt.. BWK2 87; OEK22 245.


II-

Großherzog Friedrich I. (1826-1907) stiftete das Ehrenzeichen mit Landesherrlicher Verordnung vom 21. Dezember 1877 (veröffentlicht im Gesetzes- und Verordnungsblatt 1877, Nr. XXVII, S. 197) für 25-jährige Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr. Mit Landesherrlicher Verordnung vom 28. August 1898 (veröffentlicht im Gesetzes- und Verordnungsblatt 1898, Nr. XXXIII, S. 511) wurde eine Medaille für 40-jährige Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr hinzugefügt. Nach dem Thronverzicht Großherzog Friedrichs II. (1857-1928) am 22. November 1918 wurde die Verleihung des Ehrenzeichens eingestellt.