Luftfahrerabzeichen (1917). 57,3 x 56,0 mm, Buntmetall tlw. vergoldet, tlw. emailliert, der hohl gefertigte Adler auf dem Revers mit zwei Rundkopfnieten befestigt, ohne Herstellerbezeichnung, an zwei Haken. BWK1 444.
DIE SAMMLUNG PETER GROCH - TEIL 3
Mittelmächte und Verbündete / Kontrollierte Territorien , KAISERREICH ÖSTERREICH (1804-1918)
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II
Das Abzeichen stimmt in nahezu allen Details mit dem bei Pandis (in PA1/2 S. 119) aufgeführten überein, bis auf die hier fehlende Herstellerbezeichnung von Zimbler.
Mit Armeebefehl Nr. 28/1917 von General der Infanterie Rudolf Stöger-Steiner von Steinstätten (1861-1921), veröffentlicht im Normalverordnungsblatt (13. Abt./Nr. 25 089) vom 9. Juni 1917 wurde bekanntgegeben, daß Kaiser und König Franz Joseph I. (1830-1916, reg. seit 1848) mit Allerhöchster Entschließung vom 13. Mai 1917 die Einführung des Luftfahrerabzeichens für Flugzeugbeobachter und Ballonführer genehmigt hat. Verwirklicht wurde es jedoch erst nach dem Tod Kaiser und König Franz Joseph I. (am 21. November 1916), so daß es von Beginn an das Monogramm "K" Kaiser und König Karl I. (1887-1922, reg. von 1916 bis 1918 als Kaiser Karl I. von Österreich, als König Karlo IV./IV. Károly von Ungarn und Kroatien und als König Karel III. von Böhmen) zeigte.
Laut Pandis (in PA1/2 S. 84.) wurde das Abzeichen ca. 840 Mal an Inländer verliehen, die Anzahl der an Ausländer verliehenen Exemplare ist nicht bekannt. Steiner führt (in St8 S. 55 ff.) die bekannten Beliehenen namentlich auf.