Grüne Fangschnur mit dem Westfälischen Pferd des Freikorps Watter (1919). Grüne Frangschnur für drei Monate Dienst, mit aufgelegtem steigenden Pferd, Buntmetall. OEK22 3320.
SAMMLUNG PETER GROCH - TEIL 6
DEUTSCHES REICH 1919-1933, DEUTSCHES REICH 1919-1933, SOG. "WEIMARER REPUBLIK" - DEUTSCHE FREIKORPS
Zurück zur Listenansicht
II
Die Fangschnur wurde mit Datum vom 21. März 1919 von Generalleutnant Oskar Freiherrn von Watter (1861-1939) als ". . . besondere Auszeichnung für mindestens dreimonatige Frontdienstleistung in westfälischen Freiwilligenverbänden . . . " gestiftet. Eine weitere, kurz darauf erlassenen Verfügung präzisierte, daß die Fangschnur "für besondere Auszeichnung um Wach-, Sicherheitsdienst und bei inneren Unruhen" verliehen werden konnte. Mit einem weiteren Befehl vom 7. Oktober 1919 wurde eine mit einer Silberkordel durchwirkte Fangschnur für Personen geschaffen,". . . die 9 Monate einer westfälischen Freiwilligen- bzw. Reichswehr-Formation angehört und sich einwandfrei geführt haben . . . ". Die letzte Verleihung einer grünen Fangschnur erfolgte am 20. Mai 1920. Für die Fangschnur mit Silberkordel ist das Verleihungsende nicht bekannt.