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Grüne Fangschnur mit dem Westfälischen Pferd des Freikorps Watter (1919). Grüne Frangschnur für drei Monate Dienst, mit aufgelegtem steigenden Pferd, Buntmetall. OEK22 3320.

SAMMLUNG PETER GROCH - TEIL 6
DEUTSCHES REICH 1919-1933, DEUTSCHES REICH 1919-1933, SOG. "WEIMARER REPUBLIK" - DEUTSCHE FREIKORPS

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Losnummer 2699






Schätzpreis: 125,00 €
Zuschlag: 210,00 €


Grüne Fangschnur mit dem Westfälischen Pferd des Freikorps Watter (1919). Grüne Frangschnur für drei Monate Dienst, mit aufgelegtem steigenden Pferd, Buntmetall. OEK22 3320.


II

Die Fangschnur wurde mit Datum vom 21. März 1919 von Generalleutnant Oskar Freiherrn von Watter (1861-1939) als ". . . besondere Auszeichnung für mindestens dreimonatige Frontdienstleistung in westfälischen Freiwilligenverbänden . . . " gestiftet. Eine weitere, kurz darauf erlassenen Verfügung präzisierte, daß die Fangschnur "für besondere Auszeichnung um Wach-, Sicherheitsdienst und bei inneren Unruhen" verliehen werden konnte. Mit einem weiteren Befehl vom 7. Oktober 1919 wurde eine mit einer Silberkordel durchwirkte Fangschnur für Personen geschaffen,". . . die 9 Monate einer westfälischen Freiwilligen- bzw. Reichswehr-Formation angehört und sich einwandfrei geführt haben . . . ". Die letzte Verleihung einer grünen Fangschnur erfolgte am 20. Mai 1920. Für die Fangschnur mit Silberkordel ist das Verleihungsende nicht bekannt.