Ehrenzeichen der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem (Johanniterorden). Kreuz der Ehrenritter, Ausführung seit 1959, Anfertigung wohl der Firma Steinhauer & Lück in Lüdenscheid aus den 19
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (SEIT 1949) - STAATLICH GENEHMIGTE ORDEN UND EHRENZEICHEN
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II
ERRATUM: Das Ehrenzeichen der Ehrenritter wird heute nicht mehr zur Aufnahme in den Orden als Ehrenritter verliehen, sondern erst ca. fünf Jahre nach diesem Zeitpunkt.
Mit der Wiedererrichtung der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem (Johanniterorden) durch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen (1796-1861, reg. seit 1840) mit Allerhöchstem Erlaß vom 15. Oktober 1852 und dem Erlaß neuer Ordensstatuten durch Herrenmeister Prinz Carl von Preußen (1801-1883, Herrenmeister seit 1852/1853) am 24. Juni 1853, wurden auch deren Insignien (§§ 30 und 31) wiederhergestellt. Während der Herrschaft der Nationalsozialisten im Deutschen Reich zwischen 1933 und 1945 wurde die Tätigkeit des Ordens in zunehmenden Maß eingeschränkt, ein Aufnahmeverbot erteilt und der Verkauf der Ordensinsignien verboten (vgl. Feder in FJO S. 201 ff.). Nachdem am 7. März 1946 die westlichen Siegermächte jegliche Tätigkeit des Ordens verboten hatten, stellte ihn der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland durch einen Schutzbrief vom 2. Mai 1957 unter den Schutz der Evangelischen Kirche (vgl. Feder in FJO S. 204).
Aufgrund der Bemühungen des Herrenmeisters Prinz Oscars von Preußen (1888-1958, Herrenmeister seit 1927) in Folge des neuen bundesdeutschen "Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957" unterzeichnete Bundepräsident Prof. Dr. Theodor Heuss (1884-1963, Bundespräsident von 1949 bis 1959) am 15. Juni 1959 den zweiten "Erlaß über die Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen" (vgl. Feder in FJO S. 237), wodurch die bisherigen Insignien zu vom Bundespräsidenten als "Ehrenzeichen der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, genannt der Johanniterorden" eingestuft wurden. Sie umfaßten und umfassen bis heute: das "Herrenmeisterkreuz", das "Kreuz der Ehrenmitglieder", das "Kommendatorenkreuz", das "Rechtsritterkreuz" und das "Ehrenritterkreuz". Ihre Gestaltung wurde in der "Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 236 vom 9. Dezember 1959" veröffentlicht.