Goldene Medaille für Verdienste um den Staat (2. Modell, verliehen 1809-1817): Goldmedaille zu einem doppelten Friedrichs d’or vom königlich-preußischem Hofmedailleur Daniel Friedrich Loos, geprägt in der Königlichen M
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
PREUSSEN, KÖNIGREICH PREUSSEN (1701-1918)
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Erratum : Reparaturstelle im Bereich der Öse, die als Ersatz für die Orig.-Öse später angelötet wurde.
Äußerst selten. Von diesem vorliegenden Typus, der in stempelgleicher Ausführung sowohl als Militär-Verdienstmedaille als auch als Allgemeine Verdienstmedaille Verwendung fand, sind neben dem hier angebotenen wohl nur zwei weitere Exemplare bekannt.
Tragebedingte kl. Kratzer, vorzüglich
RRRRR, wohl nur 3 Exemplare bekannt. II
Am 14. Juni 1793 stiftete König Friedrich Wilhelm II. (1796-1797) eine zweistufige, in Gold und Silber ausgeführte, tragbare Militär-Verdienstmedaille für Unteroffiziere, die aber bald auch schon Zivilisten zuerkannt wurde. Diese Ehrenzeichen wurden an einem schwarzen Band getragen. Die goldene Medaille sollte in Format und Gewicht einem doppelten Friedrichs d’or entsprechen, die motivgleiche und größere silberne einem preußischen Reichstaler von 1790. Die eine Seite dieses Ehrenzeichens trägt die mit einer Krone überhöhte Namenschiffre des Königs oberhalb der Jahreszahl 1793. Die Gegenseite, die nach den Vorschriften als Schauseite zu tragen war, zeigt die inmitten eines Gebindes aus Lorbeerzweigen stehende dreizeilige Aufschrift VERDIENST / UM / DEN STAAT. Die in lediglich 100 Exemplaren in der königlichen Berliner Münzstätte von 1793-1795 geprägte Goldmedaille wurde noch unter König Friedrich Wilhelm III. verliehen, bis der Restbestand im April 1807 vollständig verbraucht war. Doch bereits zuvor hatte die junge preußische Majestät per Verordnung vom 30. September 1806 die Erneuerung der Stiftung seines Vorgängers von 1793 verfügt. Daraus resultierte eine Veränderung des Medaillenbildes der künftig zu prägenden Verdienstmedaillen dieses „2. Modells“ wobei man für die vorgesehenen neuen Prägungen die Seite mit dem gekrönten Königsmonogramm umgestaltete, indem Friedrich Wilhelm III. die Namenschiffre seines Vorgängers jetzt durch seine eigene ersetzen ließ und auf die Jahreszahl der älteren Vorlage nun verzichtete. Das Motiv der Gegenseite, blieb indes auch bei diesem reformierten 2. Modell unverändert erhalten. Der Kreis der Empfänger dieser Medaillen wurde erweitert, indem sie nicht nur als Anerkennung für Unteroffiziere, sondern auch für untergeordnete Ränge bis zum einfachen Soldaten vorgesehen waren. Als Trageband diente fortan ein schwarzes mit zwei weißen Seitenstreifen. Die Ereignisse im 4. Koalitionskrieg gegen Frankreich und die daraus resultierende desaströse Situation des Königreichs Preußen verhinderten vorerst die Herstellung der neuen Medaillen, da im Zuge der Besetzung der preußischen Hauptstadt durch die französische Armee die Berliner Münzstätte ab den 17. Oktober 1806 ihre Arbeit bis auf Weiteres einstellen musste. Erst im Zuge der Wiederaufnahme der Prägung im Verlauf des Jahres 1809 begann dort die Herstellung dieser neuen Medaillen. Die Prägung der Ausführung in Gold erfolgte bis ins Jahr 1817 in einem Gesamtumfang von 100 Stück.
Die Stiftung der ebenfalls zweiklassigen Allgemeinen Verdienstmedaille am 18. Januar 1810 erweiterte die Verwendung des vorliegenden Medaillentyps, da dieses neue Ehrenzeichen ausschließlich für den zivilen Verdienst vorgesehen war. Die goldenen und silbernen Stücke sowohl der Militär-Verdienstmedaille als auch der Allgemeinen Verdienstmedaille stammten allesamt ausdemselben Fundus, die optische Spezifikation als militärisches bzw. als ziviles Ehrenzeichen ergab sich aus der Kennzeichnung durch verschiedene Bänder. Während die Militär-Verdienstmedaille durch das schwarze, mit weißen Seitenstreifen ausgestattete Band auch weiterhin ausgewiesen wurde, ist die Allgemeine Verdienstmedaille charakterisiert durch das weiße und mit orangegelben Seitenstreifen versehene Band des Roten-Adler-Ordens. Nur in vergleichsweise wenigen Fällen erfolgte die Vergabe der Allgemeinen Verdienstmedaille mit anderen Bändern: am Band des Luisen-Ordens, weiß mit zwei schwarzen Seitenstreifen, verliehen an weibliche christliche Beliehene für Verdienste um die Kranken- und Verwundetenpflege im Kriege bzw. an einem weißen Band, verliehen an entsprechende Pflegerinnen nichtchristlichen Glaubens. Die Verleihung der goldenen Allgemeinen Verdienstmedaille endete im Jahre 1817.
Die außerordentliche Seltenheit dieser goldenen Prägemedaille erklärt sich aus dem Umstand, dass nach dem Tode der Beliehenen sowohl die Militär-Verdienstmedaille als auch die Allgemeine Verdienstmedaille verpflichtend zurückgegeben werden mussten.