Orden der aufgehenden Sonne [旭日章 - Kyokujitsu shō]. 1. und 2. Modell (1875-2003), Dekoration 6. Klasse, Anfertigung der Kaiserlichen Münze in Osaka, Silber emailliert, am originalen, japanisch konfektionierten Brustband
ORDEN UND EHRENZEICHEN AUS ÜBERSEE
JAPAN, KAISERREICH JAPAN - SAMMLUNG JAPANISCHE FEUERWEHR-AUSZEICHNUNGEN HORST LEFÈVRE
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II
Der Orden wurde am 10. April 1875 durch den Kaiserlichen Staatsrat unter Meiji-tennō (Mutsuhito - 1852-1912, reg. seit 1867) mit Dekret Nr. 54 als erster der japanischen Orden gestiftet. Er wurde vom Zeitpunkt der Stiftung an in acht Klassen verliehen, die auch, beginnend mit der 1. Klasse als Großkreuz-Stufe, als solche bezeichnet wurden.
Die Insignien, die bis in die Gegenwart nahezu unverändert verliehen werden, wurden von dem bedeutenden Cloissonné-Künstler Haruyuki Hirata und von Seikichi Sugimura gestaltet. Durch Regierungsentscheid wurde 1946 die Verleihung sämtlicher japanischer Orden (mit Ausnahme des Orden für Verdienste um die Kultur) - und damit auch des Ordens der aufgehenden Sonne - an Japaner ausgesetzt. Auch mit Annahme der neuen Verfassung im Mai 1947 blieb die Verleihung von Orden an Inländer bis auf Weiteres suspendiert; allerdings wurden u. a. im Zusammenhang mit der nationalen Flutkatastrophe 1953 einzelne Verleihungen vorgenommen.
Erst am 12. Juli 1961 wurde in einer Sitzung des Kabinetts des Premierministers Ikeda entschieden, generell die Verleihung von Orden an Inländer zu Lebzeiten wieder zu ermöglichen. Die unter Heisei-tennō (Akihito - geb. 1933, reg. seit 1989) 2003 durchgeführte Revision reduzierte den Orden auf sechs Stufen, wobei die bisherige siebte und achte Klasse ersatzlos gestrichen wurden. Die Gestaltung der Insignien selbst wurde nicht verändert. Auch Frauen können jetzt mit diesem Orden beliehen werden, und es ist anzunehmen, daß die Insignien der bisherigen zweiten bis sechsten Klasse in diesem Fall an Damenschleifen, ähnlich wie beim Orden des geheiligten Schatzes, zur Verleihung gelangen werden.