Friedrich III. der Weise, 1486-1525. Breiter Guldengroschen o. J. (1512), Hall, Dav. vgl. 9699; Schnee 37; Keilitz 70.2; Koppe in: Numismatisches Nachrichtenblatt, 66. Jahrgang, 2017, S. 387.
DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
SACHSEN, SACHSEN, KURFÜRSTENTUM
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Breiter Guldengroschen o. J. (1512), Hall, mit Titel Maximilians I. auf die Generalstatthalterwürde. 28,71 g. Stempel von Ulrich Ursenthaler d. Ä. FRID' Ú DVX Û SAX' (Wappenschild) ELECT' Û IMPER (Wappenschild) QVE Û LOCVM Ù TEN (Wappenschild) E'S Ù GENERA' (Wappenschild) Geharnischtes Brustbild r. mit Drahthaube//(Verzierung) Û MAXIMILIANVS Û (Verzierung) Û ROMANORVM Û (Verzierung) Û REX Û g Û SEMPER g AVGVST Û Reichsadler, den Kopf nach l. gewandt, auf der Brust zweifeldiger Wappenschild.
Dav. vgl. 9699; Schnee 37; Keilitz 70.2; Koppe in: Numismatisches Nachrichtenblatt, 66. Jahrgang, 2017, S. 387.
RR Sehr attraktives Exemplar mit feiner Patina, winz. Schrötlingsfehler am Rand, min. Prägeschwäche, vorzüglich
Exemplar der Auktion Fritz Rudolf Künker 140, Osnabrück 2008, Nr. 2554.
Die vorliegende Renaissanceprägung bezieht sich auf die Generalstatthalterwürde, die dem Kurfürsten am 8. August 1507 von König Maximilian I. auf dem Reichstag von Konstanz übertragen worden war. Nachdem Maximilian I. von seiner am 4. Februar 1508 in Trient erfolgten Wahl zum römischen Kaiser zurückgekehrt war, erlosch das Statthalteramt Friedrichs des Weisen. Ihm wurde aber ehrenhalber gestattet, den Titel des Generalstatthalters auf Lebenszeit zu führen. Der vorliegende Guldengroschen gehört in eine Serie von repräsentativen Prägungen, die das Amt hervorheben.
Mit den Stempeln dieses Guldiners sollten ursprünglich Doppelstücke geprägt werden. Kaiser Maximilian hatte auch doppelte Guldengroschen und Goldabschläge in Auftrag gegeben.