Vaterländischer Hilfsdienst (1916). Eiserne Plakette für Hilfsdienstpflichtige (Dienstabzeichen), Anfertigung der Firma C. E. Junker in Berlin, Eisenblech versilbert, verbödet, auf dem Revers eingestanzte Hersteller-Signatur, die Angab
SAMMLUNG GROCH TEIL 12: DUBLETTEN IV - PREUSSEN 2, EK, FREIKORPS UND SOLDATENVERBÄNDE
DEUTSCHES REICH 1871-1918, DEUTSCHES REICH 1871-1918
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Vaterländischer Hilfsdienst (1916). Eiserne Plakette für Hilfsdienstpflichtige (Dienstabzeichen), Anfertigung der Firma C. E. Junker in Berlin, Eisenblech versilbert, verbödet, auf dem Revers eingestanzte Hersteller-Signatur, die Angabe "K.B.A.G / Ser. 2 / Nr.08329" und handschriftlich der Name "Heinze" Tragespuren, an Nadel. Dazu: Armbinde "Vaterländischer Hilfsdienst" gestempelt mit "STELLVERTR. GENERAL-KOMMANDO / 1. ARMEE-KORPS." nur teilweise leserlich. HE5 8775b.
2, II-III
2, II-III
In Militaria 3/1997 hat Klaus D. Patzwall über den Vaterländischen Hilfsdienst publiziert. Das Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst trat am 5. Dezember 1916 in Kraft. Patzwall geht in seinem Artikel sowohl auf die im März 1917 eingeführten Metallplaketten als auch auf die Armbinden ein.