Friedrich August II., 1836-1854. Goldgußbarren o. J. (um 1850)
DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
SACHSEN, SACHSEN, KÖNIGREICH
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Goldgußbarren o. J. (um 1850), zu 254,20 g mit zwei mehrteiligen Stempeln im Kronenoval. Die Stempel stellen das gekrönte sächsische Wappen über der Zahl 1000 dar. Rechts und links des Wappens zwei weitere Stempel FEIN - GOLD. Ein Goldbarren mit dem gleichen Wappen ist bei R. Ahlers, Standard-Katalog der Rothschild-Goldbarren, Harpstedt 2016, S. 42 abgebildet.
GOLD. Von großer Seltenheit. Kl. Kratzer, sehr schön-vorzüglich
Edelmetall in Barrenform besaß seit jeher eine doppelte Funktion: Es diente dem Tausch und der Wertaufbewahrung. Zur Bestimmung ihres Wertes mußten die Barren gewogen werden. So kam es bald zur Anbringung von Zeichen des Wertgaranten. In den Kulturkreisen, in denen Münzen zur leichteren Handhabung entwickelt wurden, traten Barren als Zahlungsmittel zurück. Industrielle Bedeutung erreichten Edelmetallbarren als Zwischenprodukt zwischen ungeformter Schmelze und einem definierten Gußprodukt. Hierbei stand ihre Transportfähigkeit im Vordergrund. Ab dem Kalifornischen Goldrausch (ab 1848) wurden Feingehalt und Wert auf die Barren aufgeprägt. Mehrere Königshäuser, private Hersteller und Banken schlossen sich der Herstellung von Goldgußbarren an. Für die Königshäuser bestand der Zweck vor allem darin, Kriege und große Infrastrukturprojekte zu finanzieren sowie die Ausgabe der jeweiligen Goldwährung für die Folgejahre materiell abzusichern. Dieses Exemplar wird der Hortung von Dukatengold im Königshaus Sachsen gedient haben.