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Mutmaßlich inoffizielles Dienst-Auszeichnungs-Kreuz wohl Friedrich Wilhelms II. von Hessen-Kassel. Dritte Ausführung des preußischen Dienstauszeichnungs-Kreuzes für aktive Offiziere (mit sehr fein gekörnten Kreuzarmen – ca. 1870 bis ca. 1894), Buntme

DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, HESSEN (-KASSEL), LANDGRAFSCHAFT (BIS 1803 UND 1815 BIS 1866) UND KURFÜRSTENTUM (1803-1807)

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Losnummer 122




Schätzpreis: 50,00 €
Zuschlag: 40,00 €


Erratum : Die Anmerkung im Katalog ist ergänzt worden (s. Errataliste).

Mutmaßlich inoffizielles Dienst-Auszeichnungs-Kreuz wohl Friedrich Wilhelms II. von Hessen-Kassel. Dritte Ausführung des preußischen Dienstauszeichnungs-Kreuzes für aktive Offiziere (mit sehr fein gekörnten Kreuzarmen – ca. 1870 bis ca. 1894), Buntmetall, die dritte "I" des Revers-Monogramms teilweise entfernt, deutliche Tragespuren, ohne Band.


1, III

Die im Monogramm König Friedrich Wilhelms III. des Stifters der Auszeichnung, teilweise entfernte dritte "I" macht daraus ein Monogramm "F.W. / II", das jedoch nicht für König Friedrich Wilhelm II. (1744-1797) stehen kann. Als mögliche Bezugspersonen kommen im Zeitraum der Entstehung dieses Kreuzes nur zwei Personen in Frage: Friedrich Wilhelm (II.), Landgraf und Titular-Kurfürst (ab 1875) von Hessen-Kassel (1820-1886), und Friedrich Wilhelm II. Großherzog von Mecklenburg-Strelitz (1819-1904). Aufgrund der sehr einfach ausgeführten Veränderung, halten wir dieses Exemplar für eine inoffizielle "Ausführung" eines Offiziers Friedrich Wilhelms II. von Hessen Kassel. Friedrich Wilhelm I. (1802-1875) hat seine 1866 erfolgte „Entthronung“ durch die Annexion der Landgrafschaft Hessen (-Kassel) nie anerkannt, und führte auch nach 1866 seinen Titel als Kurfürst von Hessen mit dem Prädikat „Königliche Hoheit“ weiter. Aufgrund seiner morganatischen Ehe waren seine Nachkommen von der Thronfolge ausgeschlossen (woraus das fürstliche Haus Hanau entstanden ist). Somit ging der Agnaten-Anspruch auf die Seitenlinie Hessen-Kassel zu Rumpenheim über, deren Oberhaupt Friedrich Wilhelm von Hessen (1820-1884) war. Auch er erkannte die An-nexion Kur-Hessens nicht an und führte ab 1875 die (staatsrechtlich nicht relevante) Bezeichnung Friedrich Wilhelm II. mit dem Prädikat „Königliche Hoheit“.