Friedrich IV., 1699-1730. Silbermedaille 1720, Galster 315; Hildebrand II, S. 32, 11; Lange 99 a.
DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
SCHLESWIG-HOLSTEIN, KÖNIGLICH DÄNISCHER ANTEIL
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Silbermedaille 1720, von P. Berg, auf den Frieden von Frederiksborg. Geharnischtes Brustbild r. mit umgelegtem Mantel und Elefantenorden//Die gekrönten Personifikationen von Dänemark und Schweden mit ihren Wappenschilden reichen sich über einem Altar, auf dem ein aufgeschlagenes Buch liegt, die Hände. 60,93 mm; 100,75 g.
Galster 315; Hildebrand II, S. 32, 11; Lange 99 a.
Sehr selten in dieser Erhaltung. Sehr attraktives Exemplar mit herrlicher Patina, vorzüglich +
Durch die Schuld seines Vaters, Christian V. wurde Friedrich IV. bei seinem Regierungsantritt in einen Krieg mit seinem Mitregenten Herzog Friedrich IV. von Holstein-Gottorp und mit Schweden verwickelt. Der Krieg begann im Frühjahr 1700, wurde aber, weil der Herzog von den Engländern, Niederländern, Hannoveranern und Schweden Hilfe erhielt, gezwungen, in Traventhal (Lustschloß des Herzogs von Plön) Frieden zu schließen. In den Friedensbedingungen wurde ein in Roskilde mit dem König Friedrich III. geschlossener Friede bestätigt, die Fortdauer der Union zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein und der gemeinsamen Regierung über Prälaten, Ritterschaft und Städte gesichert und die Unabhägigkeit und Gleichberechtigung des Herzogs, insbesondere sein Recht, Truppen zu halten, Festungen anzulegen und Bündnisse zu schließen, anerkannt. Als Karl XII. 1709 bei Poltawa durch Peter den Großen geschlagen wurde, begann König Friedrich IV. im Bund mit Rußland und Sachsen abermals den Krieg gegen Schweden, wurde aber 1710 in Schonen und 1712 bei Gadebusch in Mecklenburg vom schwedischen Feldmarschall Magnus Stenbock geschlagen. Dieser erschien 1713 vor Altona und äscherte es vollständig ein, weil eine Brandschatzung von 100.000 Talern nicht sofort bezahlt wurde. Stenbock wurde nun von Russen, Sachsen und Dänen verfolgt und fand in der herzoglichen Festung Tönning, beim Kommandanten Zacharias Wolf, Zuflucht, trotz der dem König seitens der herzoglichen Regierung gegebenen Versicherung strengster Neutralität. Der König benutzte diesen Vertrauensbruch, um gewaltsam den gottorpischen Anteil von Schleswig-Holstein in Besitz zu nehmen, und befahl durch ein Patent von 1713 den Prälaten, der Ritterschaft und allen anderen Einwohnern der Herzogtümer, allein ihm und seinen Beamten Gehorsam zu leisten. Am 16. Mai 1713 kam es in Oldensworth zu einer Kapitulation, durch die Stenbock sich mit seinem Heere als Kriegsgefangener ergab. Durch Vermittlung von England und Frankreich wurde am 3. Juli 1720 in Frederiksborg Frieden geschlossen. Schweden verpflichtete sich, den Ansprüchen des vertriebenen Herzogs Karl Friedrich keinen Vorschub zu leisten und zugleich wurde von den vermittelnden Mächten durch Garantieakte dem König Friedrich IV. der ruhige Besitz des ehemaligen herzoglichen Schleswig zugesichert. Die Eidesleistung der Prälaten und Ritterschaft sowie der Pröbste aus dem gottorpischen Anteil fand am 4. September 1721 auf Schloß Gottorp vor dem König statt.