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Wilhelm VI., 1492-1559. Schaumünze im Gewicht von drei Talern 1557 (spätere Prägung, vermutlich des 16. oder 17. Jahrhunderts). Heus S. 187, Abb. 107; Nußmann (2002), S. 156 ff.; Wermuth, Specificatio (1701), vgl. Nr. 393 (Doppeltaler zu 4 Lot).

DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
HENNEBERG, HENNEBERG-SCHLEUSINGEN, GRAFSCHAFT

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Losnummer 3287




Schätzpreis: 5.000,00 €
Zuschlag: 10.000,00 €


Wilhelm VI. 1492-1559.
Schaumünze im Gewicht von drei Talern 1557 (spätere Prägung, vermutlich des 16. oder 17. Jahrhunderts). Barhäuptiges Hüftbild r. in Schaube mit Kleinod auf der Brust//Zweifach behelmtes, quadriertes Wappen, Jz. zwischen Helmzier. 55,50 mm; 85,24 g.
Heus S. 187, Abb. 107; Nußmann (2002), S. 156 ff.; Wermuth, Specificatio (1701), vgl. Nr. 393 (Doppeltaler zu 4 Lot).

Einziges in diesem Gewicht bekanntes Exemplar. Spätere Prägung, vermutlich des 16. oder 17. Jahrhunderts. Winz. Stempelbrüche und Schürfspuren, min. Korrosionsspuren,

Exemplar der Slg. Heilbrunn, Auktion Robert Ball Nachf. 5, Berlin 1931, Nr. 1792 (dort als dreifacher Taler). Alle anderen bekannten Stücke bewegen sich um das Doppeltalergewicht. Heus sieht die zeitgenössische Entstehung als gesichert an, da das vorliegende Stück angeblich noch keine Stempelrisse aufweist wie z.B. das Exemplar im Kabinett in Dresden. Zudem führt er den Stil als Echtheitskriterium, dessen schlechte Kunst bereits Köhler 1733 in seinen Münzbelustigungen kritisiert hatte, die man um diese Zeit schon weitaus besser gesehen habe.

Das vorliegende Exemplar weist jedoch ebenfalls zwei leichte Stempelfehler auf, die - wie die Kratzer beweisen - wohl nachträglich beseitigt werden sollten. Die minimalen Korrosionsspuren lassen die Vermutung zu, dass das Stück später geprägt worden sein könnte,

Als Prägeanlass nimmt Heus den 10. Jahrestag des öffentlichen Bekenntnisses des Grafen zum Protestantismus an. Nußmann hingegen geht davon aus, dass der Graf auf den Beginn seines achten Lebensjahrzehnts verweisen wollte. Die Reverslegende bezieht sich auf Psalm 71,1 und lässt keinen Rückschluss auf den Anlass zu.