Königlicher Wasa-Orden [Kungliga Vasaorden]. 1. Modell (1772‒1860), Kommandeurszeichen [kommendörstecken] mit Krone und in Brillanten, 60,2 x 27,2 mm (ohne Bandring), Gold (mit starker Gold-Patina!) emailliert, auf Avers, Revers und dem Bandring bese
EUROPÄISCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
KÖNIGREICH SCHWEDEN, KÖNIGREICH SCHWEDEN
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Aus dem Nachlaß von Daniel Grand d'Hauteville (1761-1818 oder 1828), Bankier des königlich schwedischen Hofes.
Im Namen des noch nicht regierungsmündigen schwedischen Königs Gustav IV. Adolf von Schweden (1778‒1837, reg. von 1792 bis 1809) von Prinzregent Karl von Schweden (1748‒1818, von 1792 bis 1796 Regent, reg. seit 1809 als Karl XIII. König von Schweden) mit Datum vom 16. November 1792 verliehen an Daniel Grand de la Chaise, Bankier des schwedischen Hofes.
Daniel Grand de la Chaise (1761‒1818 oder 1828) entstammte einer 1781 vom französischen König Ludwig XVI. (1754‒1793, reg. von 1774 bis 1792) geadelten Pariser Bankiersfamilie. Als erfolgreicher Bankier in Amsterdam ansässig, brachte er es in den 1780er Jahren zum Bankier des schwedischen Hofes, wofür er vom schwedischen Prinzregenten Karl, dem späteren König Karl XIII. im Jahre 1792 den Wasa-Orden erhielt. 1794 heiratete er heiratete er Anne Philippine Victoire Cannac, Tochter von Jacques Philippe Cannac, Seigneur d'Hauteville, und nahm somit den Namen Daniel Grand d'Hauteville an.
Die am Nordostufer des Genfer Sees bei Saint-Légier-La-Chiésaz oberhalb von Vevey (im heutigen Kanton Waadt) gelegene einstige Herrschaft Hauteville mit dem gleichnamigen Schloß gehörte ursprünglich zur Herrschaft Blonay, später zur Herrschaft Saint-Légier-La-Chiésaz. 1760 gelangte sie mit allen Rechten an die Familie Cannac. Die Herrschaft Hauteville weist jedoch keinerlei Verbindungen zur der aus der Bretagne stammenden normannischen Dynastie der Hauteville (Altavilla) auf, die im elften und zwölften Jahrhundert mehrere Fürsten und Herzöge in Süditalien, Könige von Sizilien sowie Fürsten im Heiligen Land stellte.
Daniel Grand d'Hauteville war sehr gebildet und verfügte über eine große Bibliothek in seinem Schloß Hauteville. Er gehörte auch der zum französischen Ritus gehörenden Regulären Freimaurer-Loge des hl. Johannes von Jerusalem in Amsterdam an.
Zu einem unbekannten Zeitpunkt wurde er zum Schatzmeister von Frankreich [trésorier de France] ernannt; 1814 erhielt er das Ehrenzeichen der Lilie der Treue [Décoration du Lys de la Fidélité]. Im Jahre 1818, nach anderen Quellen 1828, ist er verstorben.
Am 11. und 12. September 2015 gelangte durch das Hôtel des Ventes de Génève im Auftrag der Familie d'Hauteville das gesamte Inventar des Schlosses Hauteville zur Versteigerung, darunter auch die Ordensinsignien von Daniel Grand d'Hauteville (Kat.-Nr. 1112), die hier und in den folgenden Katalognummern angeboten werden.
Der Wasa-Orden wurde am 26. Mai 1772 von König Gustav III. (1746–1792, König seit 1771) als zunächst dreiklassiger (Kommandeur mit Großkreuz, Kommandeur und Ritter) Orden für Verdienste um die Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und Industrie, Kunst und Wissenschaft gestiftet. Durch eine Verordnung König Oscars I. (1799–1859, König seit 1844) erhielten 1844 das Kleinod des Großkreuzes und die Kommandeurs-Dekoration jeweils definitiv eine königliche Krone als Überhöhung.
Allerdings gab es auch schon zuvor Verleihungen von Insignien mit Kronen-Überhöhungen, wobei die Krone wohl als besonderes Gnadenzeichen zu verstehen war. Wenn auch Löfström in seinem Kapitel über die (schwedischen) Orden mit Brillanten (in LÖF S. 420 ff.) Verleihungen des Wasa-Ordens in Brillanten im 18. Jahrhundert nicht erwähnt, hat es diese dennoch gegeben, wie ein 1790 entstandenes Selbstportrait des bedeutenden schwedischen Malers Alexander Roslin (1718‒1793) beweist, das sich im Kunstmuseum in Malmö befindet. Darauf ist er mit einer am Hals getragenen Kommandeurs-Dekoration des Wasa-Ordens in Brillanten und mit Überhöhung zu sehen.
Bei diesem wegen seiner Kombination von Kronen-Überhöhung und Diamanten außergewöhnlichen Exemplar handelt es sich unseres Wissens um ein Unikat, dessen Originalität über jeglichen Zweifel erhaben ist.