Kaiserlicher und Königlicher Orden vom hl. Stanislaus [Имперáторский и королéвский орден Святого Станислава]. 2. Modell (1831-1917), Bruststern (zur 1. und 2. Klasse) für Nichtchristen (ab 1846, in Metall offiziell ab 1854), Anfertigung der Firma Alb
EUROPÄISCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
RUSSLAND, RUSSISCHES REICH (BIS 1917)
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Zweifelsfreies Original-Exemplar von großer Seltenheit! Laut Angaben des Einlieferers hat sein Großvater, ein kaiserlich persischer Minister, diesen Bruststern um 1900 verliehen bekommen. Weitere Bruststerne aus dem Besitz dieses Ministers siehe Kat.-Nr. 1329, 1337, 1346, 1362, 1363, 1365, 1369 und 1378.
Albert Konstantin Keibel (1854-1910) trat laut Tammann (in TRP S. 31) 1874 in das Geschäft seines Vaters Julius "Ivan" Eduard Keibel (1825-1882) ein und hat es nach dessen Tod 1882 übernommen. Von 1882 bis 1905 hatte er als offizieller Ordensjuwelier einen Exklusiv-Vertrag mit dem Ordenskapitel. Da dieser Vertrag 1905 nicht erneuert wurde, lieferte er dorthin nur bis 1905. Laut Sergey Lewin, dem Experten des Staatlichen Historischen Museums in Moskau, maßen die Bruststerne der Fabrikation Albert Keibels stets unter 90 mm im Durchmesser, diejenigen aus der Herstellung seines Sohnes Albert stets über 90 mm.
Der dreiklassige (ab 1. Dezember 1815 vierklassige) königlich polnische Orden vom hl. Stanislaus wurde am 7. Mai 1765 von König Stanisław II. August Poniatowski (1732-1798, reg. von 1764 bis 1795) gestiftet (1. Modell) und dem polnischen Nationalheiligen Stanislaus, Bischof von Krakau (1030-1079; kanonisiert 1253) gewidmet. Durch neue Statuten vom 17. November 1831 wurde er von Kaiser Nikolaus I. Pawlowitsch (1796-1855, reg. seit 1825) unter die kaiserlich russischen Orden aufgenommen (2.Modell).
Zwischen 1831 und 1841 wiesen die offiziell verliehenen Kreuze Adler mit weit ausgebreiteten Schwingen auf (2. Modell, 1. Ausführung), die inoffiziell sogar bis in die 1850er Jahre hergestellt wurden. 1841 genehmigten die damals offiziellen Ordensjuweliere Keibel & Kämmerer Insignien mit nach oben gerichteten Adler-Schwingen.
Als besonderer Gnadenerweis konnte die 1. und 2. Klasse von 1831 bis 1874 mit kaiserlicher Krone verliehen werden. Mit neuen Statuten von 1839 wurde die 4. Klasse abgeschafft. Am 9. August 1844 wurden die Kreuze und am 27. Oktober 1846 die Bruststerne für Nichtchristen genehmigt. 1854 wurde die Verleihung von Bruststernen in Metall offiziell genehmigt. Mit kaiserlichem Ukas Kaiser Alexanders II. Nikolajewitsch (1818-1881, reg. seit 1855) vom 5. August 1855 wurden gekreuzte Schwerter auf den Insignien für Verleihungen "für Tapferkeit im Kampf" genehmigt. Am 3. April 1857 erhielt die dritte Klasse für Militärverdienst eine auf dem Band angebrachte Schleife. Ab ungefähr dem gleichen Jahr konnten, nach einer jeweiligen persönlichen Entscheidung des Kaisers, Ritter des St. Andreas-Ordens, die den St. Stanislaus-Orden noch nicht erhalten hatten, diesen gleichzeitig mit jenem erhalten.
Nachdem er 1917 von der Provisorischen Regierung übernommen worden war (3. Modell), wurde er von den Bolschewiki 1918 abgeschafft. 1990 wurde der Orden in Polen als halboffizieller Orden unter dem Patronat der katholischen Kirche wiederbelebt.
RRR II