Ehren-Medaille (1809). Offizielle Nachprägung von den Originalstempeln aus dem Jahre 1888 der Goldenen Medaille zu 5 Dukaten, 2. Modell (mit "GROSHERZOG" - ursprünglich 1811), Gold, 20,5 g (mit Band), unten Randdelle, am alten Band.
BEDEUTENDE ORDEN UND EHRENZEICHEN AUS ALLER WELT
Deutschland , GROSSHERZOGTUM FRANKFURT (1810-1813)
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II
Im Mai des Jahres 1809 faßte Fürst-Primas Carl Theodor von Dalberg (Karl Theodor Anton Maria Kämmerer von Worms, Reichsfreiherr von und zu Dalberg - 1744-1817, 1799 Fürstbischof von Konstanz, von 1802 bis 1803 Kurfürst-Erzbischof von Mainz, Reichserzkanzler und Fürstbischof von Worms, seit 1802 Fürst-Erzbischof von Regensburg, von 1806 bis 1813 Fürstprimas des Rheinbunds, von 1810 bis 1813 Großherzog von Frankfurt) auf Anregung des in Spanien kommandieren fürstl. primatischen Großmajors von Welsch den Entschluß die ursprünglich im Oktober 1795 von Friedrich Karl Joseph von Erthal (1719-1802, seit 1774 Kurfürst-Erzbischof von Mainz, Reichserzkanzler, und Fürst-Bischof von Worms) gestiftete zweistufige (Gold und Silber), bis 1802 verliehene Tapferkeitsmedaille in neuer Gestaltung (mit seinem eigenen Portrait und Titel) wieder zu beleben bzw. neu zu stiften, was kurz darauf zu einem unbekannten Datum auch erfolgte.
Der Frankfurter Stempelschneider Conrad Christian L’Allemand (1752-1830) schnitt den Stempel des 1. Modells (mit "FÜRST PRIMAS"), womit am 30. September und am 17. Oktober 1809 durch den Frankfurter Münzrat und Münzmeister Johann Georg Bunsen (1766-1833) insgesamt 19 goldene und 44 silberne Medaillen geprägt wurden, von denen insgesamt sechs goldene und 18 silberne Exemplare verliehen wurden.
Nachdem Frankfurt und seine von ihm abhängigen Territorien mit Datum vom 16. August 1810 durch Kaiser Napoléon I. (1769-1821, französischer Kaiser von 1804 bis 1814/15) zum Großherzogtum und Fürst-Prima Carl Theodor von Dalberg zum Großerzog erhoben worden waren, mußte dieser Änderung auch in der Gestaltung der Ehren-Medaille Rechnung getragen werden. So schnitt L’Allemand neue Stempel des nunmehrigen 2. Modells (mit "GROSHERZOG"), von denen sechs goldene und 13 silberne Medaillen geprägt wurden, von denen am 16. April 1811 zwei goldene und eine silberne Medaille verliehen wurden.
Der Frankfurter Senat genehmigte am 1. März 1861, daß für Sammlerzwecke Abschläge der Medaille gefertigt werden durften. Im Jahre 1888 wurden dann vom zweiten Modell der Medaille sechs Abschläge in Gold gefertigt.
(Vgl.: Heyden, Hermann von: Der Concordien-Orden, die Ehren-Medaillen, sowie die Feldzugs- und Dienstalterszeichen des Großherzogtums, des General-Gouvernements und der Freien Stadt Frankfurt. In: Archiv für Frankfurt Geschichte und Kunst. Dritte Folge. S. 17 ff. Frankfurt am Main 1891. Und: Löbner, Volker, und Lombard, Tilman: Frankfurter Orden und Ehrenzeichen 1806 - 1866 (Frankfurter Militär Band I). Frankfurt am Main, 2014. S. 38 ff.)