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Silberne Hohlgußmedaille 1754, KPK 2998; Verv. v. Loon 332; Dirks 1254; Bemolt van Loghum Slaterus 1101.

EUROPÄISCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
NIEDERLANDE, MEDAILLEN (HISTORIEPENNINGEN)

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Losnummer 1137




Schätzpreis: 1.000,00 €
Zuschlag: 3.400,00 €


Silberne Hohlgußmedaille 1754, unsigniert, auf den 50. Geburtstag von Jacob Mossel, Generalgouverneur der Niederländisch-Ostindischen Besitzungen. Behelmtes Familienwappen, umher Fahnen, Kanonen, Trommeln und Kugeln//11 Zeilen Schrift, oben Lorbeer- und Palmzweig. 48,16 mm; 25,68 g.
KPK 2998; Verv. v. Loon 332; Dirks 1254; Bemolt van Loghum Slaterus 1101.

Von größter Seltenheit. Nur sehr wenige Exemplare bekannt. Sehr schön-vorzüglich

Jacob Mossel (*1704 Enkhuizen, Ó 1761) war der Sohn von Pieter Jacobsz Mossel und Geertruyda Leydecker. Im Alter von 15 Jahren heuerte er auf einem niederländischen Segelfrachtschiff ("De Haringthuyn") an, fuhr nach Indien und trat in den Staatsdienst der Niederländischen Ostindischen Kompanie ein. Am 30. März 1730 heiratete er in Negaptnam (der heutigen indischen Stadt Nagapattinam) Adriana Appels, die Stieftochter des Gouverneurs des niederländischen Coromandel (einem Gebiet an der südlichen indischen Ostküste) Adriaan van Pla und dessen Frau Catharina van Loo. Jacob Mossel arbeitete sich schließlich zum Gouverneur und Direktor von Dutch Coromandel auf, 1740 erhielt er den Titel Außerordentlicher Rat von Indien, 1742 Mitglied des Niederländischen Rates von Indien, 1747 Generaldirektor der Niederländisch-Ostindischen Besitzungen und 1750 schließlich Generalgouverneur.

Jacob Mossel lebte als frommer Mann, ließ auf eigene Kosten eine Bibel drucken und ins Malaiische übersetzten. Er richtete eine Rente für seine Beamten ein, bekämpfte Mißstände bei der Niederländisch-Ostindischen Kompanie und kümmerte sich gut um seine Familie in Enkhuizen. Er war seit 1745 auch Direktor der Amfioen Socität, die versuchte den Opiumhandel zu regulieren. Das Unternehmen wurde von Korruption und Eigeninteresse der Auktionäre geprägt und sein Vermögen, was er angehäuft hatte, konnte nicht alleine von seinem Beamtengehalt stammen.