Schautaler 1673, Slg. Horsky 6235.
HABSBURGISCHE ERBLANDE-ÖSTERREICH
STÄDTE IN DEN HABSBURGISCHEN ERBLANDEN, GRAZ
Zurück zur Listenansicht
Slg. Horsky 6235.
Sehr selten, besonders in dieser Erhaltung. Sehr attraktives Exemplar mit feiner Patina, gutes vorzüglich
Exemplar der Auktion H. D. Rauch 107, Wien 2018, Nr. 1417.
Der Begriff "Burgfrieden" bezeichnete ursprünglich im Mittelalter den Hoheitsbereich um eine Burg, in dessen Grenzen Feindeshandlungen unter Androhung von Verbannung verboten waren. Später bezieht sich der Begriff auf die vom Landesherren an Städte und Märkte verliehene Gerichtsbarkeit über ihr Gebiet, den "Burgfried", der sowohl Steuer- als auch Gerichtsbezirk ist. Die vielfältige Durchkreuzung der verschiedenen Gerichtsgewalten machte von Zeit zu Zeit eine genaue Festlegung der Grenzen der einzelnen Gerichtsbezirke notwendig. Solche Grenzbesichtigungen wurden in Form einer Umreitung des jeweiligen Gebietes vorgenommen, woher sich der Begriff "Burgfriedbereitung" ableitet. Nicht selten dauerte die "Bereitung" mehrere Tage, da strittige Grenzpunkte anhand alter Urkunden umständlich untersucht wurden, wobei es auch zu bewaffneten Zusammenstößen kommen konnte. An besonders wichtigen Stellen im Grenzbezirk sowie bei den abschließenden Feierlichkeiten wurden speziell für diesen Anlaß geprägte Münzen unter das Volk geworfen.