Marien-Kreuz. Buntmetall (Bronze), die Versilberung nahezu vollständig vergangen, am alten Band. OEK20 83.
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, ANHALT, HERZOGTUM (1863-1918)
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R II
Das Marien-Kreuz wurde von Herzog Friedrich II. (1856–1918, reg. seit 1904) unter Mitwirkung seiner Gemahlin Marie (1865–1939, geb. Prinzessin von Baden) mit Höchstem Erlaß Nr. 1.472 vom 10. Januar 1918 (veröffentlicht am 22. Januar 1918 in der Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt, S. 241–242) gestiftet als Auszeichnung für Frauen und Jungfrauen, "die sich in der Pflege verwundeter und erkrankter Krieger persönlich betätigt oder sonst auf dem Gebiete der Kriegsfürsorge andauernd in opferwilliger Weise verdient gemacht" hatten. Eine mutmaßlich geringe, jedoch nicht zu ermittelnde Anzahl von Marien-Kreuzen gelangte bis zum Ende der Monarchie an Anhaltinerinnen und Ausländerinnen zur Verleihung. (Vgl. SB S. 298 ff.)