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Kreuz des Albert-Carolinen-Stifts zu Freiburg im Breisgau. 32,8 x 26,7 mm, Gold, hohl gearbeitet, emailliert, Löwe auf dem Avers Silber, 7,4 g, feinste Emaille-Malerei, der untere Kreuzarm auf Avers und Revers nachemailliert, ohne Bandschleife. GD 32

DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, BADEN, MARKGRAFSCHAFT (BIS 1803), KURFÜRSTENTUM (1803-1806) UND GROSSHERZOGTUM (1806-1918)

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Номер лота 7013




Оценочная цена: 1 250.00 €
Присуждение: 1 000.00 €


Kreuz des Albert-Carolinen-Stifts zu Freiburg im Breisgau. 32,8 x 26,7 mm, Gold, hohl gearbeitet, emailliert, Löwe auf dem Avers Silber, 7,4 g, feinste Emaille-Malerei, der untere Kreuzarm auf Avers und Revers nachemailliert, ohne Bandschleife. GD 32.


R II

Exemplar der 32. Auktion der Firma Carsten Zeige in Hamburg am 27. Juni 2009, Kat.-Nr. 1.

Das Albert-Carolinen-Stift wurde 1845 gemäß Testament aus dem Vermögen von Albert von Pfirt (nach 1773‒1845), und seiner Frau Caroline geb. Gräfin von Thurn-Valsassina (gest. 1836) als "Stiftung des Freiherrn Albert v. Pfürdt für adeliche Fräulein des Breisgaues und Oberelsasses" errichtet. Die Statuten datieren vom 26. März 1846 und wurden mit Datum vom 30. April 1846 von Großherzog Leopold von Baden (1790‒1852, reg. seit 1830) genehmigt. Mit den Statuten erfolgte auch die Stiftung des Stiftskreuzes.

In den Genuß der Präbenden kamen und kommen bis heute die Äbtissin, vier in Freiburg im Stifthaus residierende und elf nicht residierende Stiftsdamen, seit 1856 gibt es noch vier Ehren-Stiftsdamen, die keine Präbenden erhalten und auch nicht stimmberechtigt sind. Die Stiftskreuze unterlagen und unterliegen einer strengen Rückgabepflicht an das Stift nach dem Ableben der Trägerin.

Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts besteht das Albert-Carolinen Stift bis zum heutigen Tage und verfolgt nach wie vor die bereits in den Statuten von 1846 festgelegten Ziele.

(Vgl.: Volle, Henning ‒ Die Orden und tragbaren Ehrenzeichen des Großherzogtums und der Republik Baden. In Vorbereitung. S. 570 ff.)