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Stiftskreuz des evangelischen Georgs-Stifts zu Hildesheim. Kreuz der Konventualinnen, 2. Ausführung (1954), Silber vergoldet, tlw. emailliert, an ergänzter, nicht ganz korrekter Damenschleife. GD 45; HP1 6.35 (genau dieses Exemplar!); PVM 61/62.

DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, HANNOVER, KURFÜRSTENTUM (BIS 1815) UND KÖNIGREICH (1815-1866)

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Номер лота 7033




Оценочная цена: 1 000.00 €
Минимальная ставка 800.00 €


Stiftskreuz des evangelischen Georgs-Stifts zu Hildesheim. Kreuz der Konventualinnen, 2. Ausführung (1954), Silber vergoldet, tlw. emailliert, an ergänzter, nicht ganz korrekter Damenschleife. GD 45; HP1 6.35 (genau dieses Exemplar!); PVM 61/62.


R II

Exemplar der 32. Auktion der Firma Carsten Zeige in Hamburg am 27. Juni 2009, Kat.-Nr. 10.

Das Stift wurde von König Georg IV. von Großbritannien und Hannover (1762‒1830, reg. seit 1820) mit Datum vom 1. Januar 1829 mit zwölf Stiftsstellen für Konventualinnen von adliger und bürgerlicher Abstammung gestiftet worden.

Mit Datum vom 2. März 1842 stiftete König Ernst August I. von Hannover (1771‒1851, reg. seit 1837) Stiftskreuze für die Konventualinnen sowie eine besondere Ausführung für die Vorsteherin bzw. Äbtissin. Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen bestätigte König Wilhelm I. (1797‒1888, reg. seit 1861) mit Allerhöchster Kabinetts-Ordre vom 4. Januar 1868 Stift und Stiftskreuz.

Das Damenstift wurde von Beginn an von der heute noch existierenden, 1818 gegründeten Klosterkammer Hannover, einer niedersächsischen Landesbehörde, verwaltet.

Das Georgs-Stift bestand auch nach dem Untergang der Monarchie weiter bis in die Zeit der Bundesrepublik. 1954 lieferte laut von Magnus (in PVM S. 269 f.) die Firma "Die Ordenssammlung" in Berlin fünf (!) Stiftskreuze in Silber vergoldet für die während des Zweiten Weltkrieges verloren gegangenen. Des Weiteren schreibt von Magnus, daß (im Jahre 1981) auslaufende Präbenden des Stifts nicht mehr besetzt würden, und Heutger (in HTG) führte 1998 das Georgs-Stift nicht mehr auf, so daß anzunehmen ist, daß es zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestand.