Gnaden-Kreuz "Pour La Vertu" [Für die Tugend] der drei mecklenburgischen Klöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz bzw. Mecklenburgischer Klosterorden. Ausführung für das Kloster Malchow, Bruststern für die adligen Konventualinnen, 2. Ausgabe (in Silber
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, MECKLENBURG-SCHWERIN, HERZOGTUM (BIS 1815) UND GROSSHERZOGTUM (1815-1918)
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II
Exemplar der 32. Auktion der Firma Carsten Zeige in Hamburg am 27. Juni 2009, Kat.-Nr. 23.
Vor 1274 wurde in Neu Röbel am Müritzsee ein Büßerinnen-Kloster in der Nachfolge Maria Magdalenas gegründet worden. Gottfried I. von Bülow, Bischof von Schwerin (ca. 1260‒1314, Bischof seit 1292), verlegte dieses nach Alt Malchow und unterstellte es der Regel des hl. Augustinus. Papst Sixtus IV. (1414‒1484, Papst seit 1471) unterstellte es 1474 der Zisterzienser-Regel.
In Folge der Reformation, die im Kloster ab 1557 Einzug hielt, wurde es mit in Artikel 4 der Sternberger Assekuration vom 2. Juli 1572 in ein adeliges Damenstift umgewandelt und in die Verantwortung der mecklenburgischen Landstände überwiesen. Nach der Revolution 1918 wurden die Landstände als Körperschaft aufgehoben, die Landesklöster zunächst unter staatliche Aufsicht gestellt und durch die Verfassung für Mecklenburg-Schwerin und das Einführungsgesetz vom 17. Mai 1920 ganz aufgehoben. Allerdings wurde auf gerichtlichem Wege erreicht, daß alle bis dahin erworbenen Anwartschaften ihre Gültigkeit behielten. Da mit dem 1. Januar 1853 das Eigentum am Kloster Malchow an die Stadt Malchow überging, hatten die letzten vier noch lebenden Stiftsdamen Miete an die Stadt zu entrichten. Mit dem Tod der letzten Domina, Gertrud von Lücken, im Jahre 1972 erlosch auch das Kloster Malchow. (Vgl. auch: Feder, Klaus, Alsleben, Horst und Wiek, Wolfgang: pour la vertu – Für die Tugend. Einige Betrachtungen zu den Mecklenburger Landesklöstern Dobbertin, Malchow und Ribnitz. In: Militaria, 29. Jahrgang (2006), Heft 2 (März-April), S. 44 ff.; und: Frommhold-Treu, E.: 700 Jahre Kloster Malchow. Malchow 1998.)
Im Jahre 1872 wurden für die adligen Konventualinnen in Metall gefertigte und tlw. emaillierte Bruststerne eingeführt. (Vgl. auch ATA, S. 70 f. und 74.)