Medaille zur Erinnerung an Großherzog Paul Friedrich August. Zinnabschlag der Ausgabe mit Revers-Inschrift, nicht tragbar, Durchmesser 43,4 mm, Randstärke 6,0 mm, Zinn, mit Stempelschneider-Signatur "R. KŒLBEL FEC. / K FISCHER DIR.", min. Randdellen
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, OLDENBURG, HERZOGTUM (BIS 1815) UND GROSSHERZOGTUM (1815/1829-1918)
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II
Die Medaille zur Erinnerung an Großherzog Paul Friedrich August I. (1783–1853, reg. seit 1829) wurde nach dem Tode seines Vaters durch Großherzog Nikolaus Friedrich Peter II. (1827–1900, reg. seit 1853) im März 1853 ohne Erlaß von Statuten in zwei Stufen (Gold und Bronze) gestiftet, zur Verleihung an die Dienerschaft des verstorbenen Großherzogs.
Die Goldene Medaille wurde nur einmal verliehen, ein zweites Exemplar befindet sich in der großherzoglichen Münz- und Medaillensammlung zu Oldenburg. Von der Medaille in Bronze lieferte Kölbel zwölf Exemplare, wobei nicht zwischen Stücken mit und ohne Revers-Inschrift unterschieden wurde. Für die Verleihung der Bronzemedaille kamen nur sechs Kammerdiener in Frage. Bezüglich der Zinnabschläge führt Beyreiß (in BY S. 105) aus, daß diese "auf Anweisung des Großherzogs einige Jahre nach der Verleihung gefertigt [wurden], um den Stiftungsanlass zu dokumentieren, der sich aus den vorhandenen Medaillen nicht mehr ersehen ließ (fehlende Rückseiteninschrift)".