Königlich Sächsischer Albrechtsorden. 2. Modell (1876–1918 – mit dem Portrait von Herzog Albrecht III. dem Beherzten), 1. Ausführung (Ausführung in Gold – 1876–1903), Komturkreuz, Anfertigung der Firma Scharffenberg in Dresden, Anfertigung mit flache
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, SACHSEN, KURFÜRSTENTUM (BIS 1806) UND KÖNIGREICH (1806-1918)
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II
Gestiftet am 31. Dezember 1850 von König Friedrich August II. (1797‒1854, reg. seit 1836) als zunächst fünfklassiger (Großkreuz, Komtur 1. und 2. Klasse, Ritter und Kleinkreuz) allgemeiner Verdienstorden (1. Modell). Als besonderer Gnadenerweis konnte das Großkreuz "mit Brillanten" verliehen werden. Ab 1858 wurde das Kleinkreuz als Ehrenkreuz bezeichnet. 1861 wurde eine affiliierte zweistufige (Gold und Silber) Medaille gestiftet und 1866 für alle fünf Klassen die Schwerter. Von 1870 bis 1906 war die Verleihung aller Klassen auch mit Schwertern am Ring (direkt über dem Kreuz angebracht) möglich.
1876 wurde mit dem Erlaß neuer Ordensstatuten das bisherige Portrait Kurfürst Johann "des Beständigen" (1468‒1532, reg. seit 1525) durch das Portrait Herzog Albrechts III. "des Beherzten" (1443‒1500, reg. seit 1464) auf dem Avers-Medaillon (2. Modell, 1. Ausführung) ersetzt (so beschlossen 1875). Durch die neuen Statuten wurde auch die Ritterklasse in 1. und 2. Klasse aufgeteilt, das Ehrenkreuz und die Medaillen abgeschafft, sowie das Albrechtskreuz als ein dem Orden affiliiertes Ehrenzeichen eingeführt.
1883 erfolgte die Einführung eines Goldenen Bruststerns zum Großkreuz mit einem besonderen Schulterband als über dem normalen Großkreuz angesiedelte Sonderstufe. 1890 erfolgte die Stiftung des zwischen dem Komtur 2. Klasse und dem Ritter 1. Klasse angesiedelten Offizierskreuzes. Ab 1893 konnte der goldene Bruststern zum Großkreuz auch ohne das besondere Schulterband verliehen werden. 1901 erfolgte die Einführung des Ritterkreuzes 1. Klasse mit der Krone. 1903 erhielt der goldene Bruststern mit dem besonderen Schulterband eine silberne Krone.