Kaiserlicher Orden des hl. Großmärtyrers Georg des Siegreichen [Орден имперáторский Свяатого Великомученика и Победоносца Георгия]. Kreuz 4. Grad für Teilnahme an 18 Marine-Einsätzen, 2. Ausführung (größeres Format ‒ 1850‒1855), 40,8 x 36,7 mm, Gold
EUROPÄISCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
RUSSLAND, RUSSISCHES REICH (BIS 1917)
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R II-III
Der vierklassige Militär-Verdienstorden wurde am 26. November 1769 von Kaiserin Katharina II. ("der Großen" – 1729–1796, reg. seit 1762) gestiftet, die Statuten am gleichen Tag approbiert. Er wurde dem in der Ost- wie auch in der Westkirche gleichermaßen verehrten heiligen Georg, Patron des Rittertums und der Soldaten gewidmet. Eigentlich als reiner Orden für persönliche Tapferkeit gedacht, konnte die 4. Klasse auch nach 25 Dienstjahren als Armee-Offizier oder nach 18 Einsätzen ("Kampagne" – ab 1831 auch 20 Einsätze) auf See als Marine-Offizier verliehen werden. Ab 1816 wurde ein solcher Verleihungsgrund auf den Kreuzarmen angegeben.
Während der Regierungszeit Kaiser Pauls I. Petrowitsch (1754–1801) nicht verliehen, wurde der Orden von seinem Nachfolger Alexander I. Pawlowitsch (1777–1825, reg. seit 1801) am 12. Dezember 1801 erneuert. Am 6. Dezember 1833 erhielt der Orden neue Statuten, die die Verleihungsbedingungen stark spezifizierten. Am 9. August 1844 wurden die Kreuze und am 27. Oktober 1846 die Bruststerne für Nichtchristen genehmigt. 1854 wurde die Verleihung von Bruststernen in Metall offiziell erlaubt.
Mit Ukas vom 15. Mai 1855 ordnete Kaiser Alexander II. Nikolajewitsch (1818–1881) an, daß der Orden fortan nur noch für "erwiesene Tapferkeit vor dem Feind" verliehen werden sollte. Auf Vorschlag des russischen Marineministeriums wurde 1855 das Kreuz 4. Klasse für 18 Marine-Einsätze zur See für Offiziere des St. Wladimir-Ordens gestiftet, der den St. Georgs-Orden 4. Klasse für 18 Marine-Einsätze zur See ersetzen sollte. Allerdings setzte sich der Brauch, den St. Georgs-Orden ohne Inschrift quasi als Dienstauszeichnung zu verleihen, bis ca. 1876 fort.