Ehrenzeichen für Arbeiter und männliche Dienstboten für treue Pflichterfüllung. 1. Modell (mit "S" in "GROSHERZOG" - 1895-1908), Bronze, am alten Originalband. BWK2 115; OEK22 247.
SAMMLUNG PETER GROCH - TEIL 2
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN, SAMMLUNG PETER GROCH: GROSSHERZOGTUM (1806-1918) BADEN
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II
Gestiftet von Großherzog Friedrich I. am 11. November 1895 (veröffentlicht im Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. XXI von 1895, S. 395). Um das Ehrenzeichen zu erhalten, mußte der Beleihene in der Regel mindestens 30 Arbeitsjahre (gerechnet vom 25. Lebensjahr an) aufweisen. Nach der Regierungsübernahme von Großherzog Friedrich II. 1907 wurde das Bildnis des Stifters beibehalten, 1908 jedoch die Umschrift (zwei "S" in "GROSSHERZOG") verändert (2. Modell). Von 1896 bis 1914 wurden laut Wienand und Zeitz (in WIZEI S. 176) insgesamt 6.050 Ehrenzeichen geprägt. Am 18. Mai 1916 gestattete Großherzog Friedrich II. die Herstellung der Medaille aus verkupfertem Eisen, wobei die erste Schreibweise ("GROSHERZOG") wieder zu verwenden war (3. Modell). Nach dem Thronverzicht Friedrichs II. am 22. November 1918 wurde die Verleihung des Ehrenzeichens eingestellt.