Evangelisches Freiweltliches Fräuleinstift Sanctam Mariam zu Minden in Westfalen. Königliche Concessions-Urkunde des preußischen Königs Friedrich II. (1712-1786, reg. seit 1740) über die Gewährung eines Ordens, bestehen
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
PREUSSEN, KÖNIGREICH PREUSSEN (1701-1918)
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Von allergrößter Seltenheit. II
Ex Sammlung Max Aurich (1893-1976), davor ex Auktion 22 der Firma Helmut Tenner in Heidelberg vom 3. November 1960.
Sehr gut erhaltene Urkunde des preußischen Königs Friedrichs II. über die Gewährung einer Stiftsdekoration für die Stiftsdamen des Evangelischen Freiweltlichen Fräuleinstifts Sanctam Mariam zu Minden in Westfalen.
Die in der Nähe der Wittekindsburg im Wiehengebirge im heutigen Nordrhein-Westfalen von einer Klausnerin Thetwilf errichtete Klause wurde von Bischof Milo von Minden (gest. 996, seit 969 Bischof) um 992 in das Benediktinerinnen-Kloster Wittekindsberg St. Maria und Blasius umgewandelt. 993 gewährte der deutsche König (und spätere Kaiser) Otto III. (980-1002, deutscher König seit 983, Kaiser seit 996) dem Kloster seinen besonderen Schutz. Um das Jahr 1000 oder im Jahre 1009 erfolgte die Verlegung des Klosters nach Minden durch Bischof Ramward von Minden (gest. 1002, Bischof seit 996) oder durch dessen Nachfolger Dietrich II. (gest. 1022, Bischof seit 1002). Unter dem Mindener Fürstbischof Wulbrand von Hallermund (gest. 1436, Fürstbischof seit 1406) erfolgte im Jahre 1421 die Umwandlung des Benediktinerinnen-Klosters in das freiweltliche Damenstift Sanctam Mariam mit Sitz bei der Marienkirche in Minden, was von den Päpsten Martin V. (Oddo di Colonna - 1368-1431, Papst seit 1417) und später Julius III. (Giovanni Maria Ciocchi Del Monte - 1487-1555, Papst seit 1550) bestätigt wurde.
In Folge der Reformation, die in Minden in den späten 1520er Jahren Einzug hielt, wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt der Beschluß gefaßt, nur noch evangelische Stiftsdamen aufzunehmen, wodurch es zu einem nunmehr evangelischen Damenstift wurde. Infolge des Westfälischen Friedens von 1648 wurde das Hochstift Minden in ein weltliches Fürstentum umgewandelt und gelangte unter brandenburgisch-preußische Herrschaft. Mit Datum vom 7. Februar 1778 gewährte König Friedrich II. von Preußen den Stiftsdamen eine besondere Ordens-Dekoration, bestehend aus einem am Schulterband zu tragendem Kleinod und einem Bruststern. Nach der Eingliederung Mindens durch Kaiser Napoléon I. (1769-1821, franz. Kaiser von 1804 bis 1814/15) in das neu errichtete Königreich Westfalen, hob Napoléons Bruder König Jérôme von Westfalen (1784-1860, König von 1807 bis 1813) das Damenstift im Jahre 1810 auf. Nach dem Rückfall Mindens an Preußen wurde es nicht wieder errichtet.