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Herzoglich Sachsen Ernestinischer Hausorden (1833). 2. Modell (1864-1935), Set des Großkreuzes für militärischen Verdienst (mit Lorbeerkränzen) mit Schwertern einer Ausgabe für Sachsen-Meiningen, die Schwerter mit geraden (s

DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
SÄCHSISCHE HERZOGTÜMER BIS 1825, SÄCHSISCHE HERZOGTÜMER AB 1826, GEMEINSAM

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Номер лота 64






Оценочная цена: 7 500.00 €
Присуждение: 16 000.00 €


Herzoglich Sachsen Ernestinischer Hausorden (1833). 2. Modell (1864-1935), Set des Großkreuzes für militärischen Verdienst (mit Lorbeerkränzen) mit Schwertern einer Ausgabe für Sachsen-Meiningen, die Schwerter mit geraden (sog. "römischen") Parierstangen, bestehend aus: Kleinod zum Großkreuz mit Schwertern, Gold emailliert, 67,6 g, mit originalem konfektionierten Schulterband, und Bruststern, Silber, alle Auflagen (auch die goldfarbenen Stahlenbündel) Gold, auf dem Revers 12-mal verschraubt, tlw. emailliert, Medaillon-Feld etwas fleckig, nahezu unsichtbare oberflächliche Emaille-Chips im blauen Medaillon-Ring, an Nadel, im originalen, goldfarben bedruckten, etwas beriebenen Verleihungsetui des Hofbuchbinders C. W. Löffler in Meiningen, mit Herstelleretikett auf der Unterseite. OEK23 2460, 2461.


R 2, I-II

Aus einer bedeutenden alten deutschen Sammlung, die wohl in den 1960er Jahren abgeschlossen worden ist. - Seltener, in allen Teilen original zusammengehöriges Ordens-Set in hervorragender Erhaltung.

Laut Kirmse (in KIR Band 3, S. 1019 ff.) erfolgten von Sachsen-Meiningen ausgehend oder unter dessen Beteiligung zwischen 1914 und 1918 insgesamt 48 Verleihungen des Großkreuzes für militärischen Verdienst (mit Schwertern), die sich wie folgt aufgliedern: zwei an Mitglieder der Herzoglich Sächsischen Häuser, 22 an gekrönte Häupter, regierende Fürsten und Prinzen regierender Häuser, davon fünf durch Sachsen-Altenburg allein, eine ausgehend von Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg, sechs ausgehend von Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg und Gotha und zehn ausgehend von allen drei Herzogtümern gemeinsam. An Inländer erfolgte eine Verleihung, an Ausländer 23, davon elf durch Sachsen-Altenburg allein, eine ausgehend von Sachsen-Altenburg und Sachsen-Meiningen, sieben ausgehend von Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg und Gotha und vier ausgehend von allen drei Herzogtümern gemeinsam.