Eisernes Kreuz, Ausgabe 1914. Alte mehrteilige Zweit-, Ausstellungs- oder Museums-Anfertigung des Großkreuzes, Anfertigung wohl aus den 1930er oder gar Anfang der 1940er Jahre, 71,5 x 63,1 mm, Eisenkern geschwärzt, 800/000 Silberzarge, 57
SAMMLUNG GROCH TEIL 12: DUBLETTEN IV - PREUSSEN 2, EK, FREIKORPS UND SOLDATENVERBÄNDE
PREUSSEN, KÖNIGREICH PREUSSEN (1701-1918) - EISERNES KREUZ
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II
Das Eiserne Kreuz wurde auf persönliche Initiative von König Friedrich Wilhelm III. (1770-1840, reg. seit 1797) am 10. März 1813 in drei Klassen (Eisernes Kreuz 2. Klasse, Eisernes Kreuz 1. Klasse, Großkreuz des Eisernen Kreuzes) als Kriegs-Ehrenzeichen (im bestehenden Verteidigungsfall) gestiftet für " . . . Verdienst, welches in dem jetzt ausbrechenden Kriege entweder im wirklichen Kampf mit dem Feinde, oder außerdem, im Felde oder daheim, jedoch in Beziehung auf diesen großen Kampf um Freiheit und Selbständigkeit erworben wird, . . . " (Stiftungsurkunde).
Am 1. August 1914 erklärte das Deutsche Reich Rußland den Krieg, und am 3. des Monats Frankreich. Daraufhin erneuerte Kaiser Wilhelm II. (1869-1941, reg. von 1888 bis 1918) als König von Preußen am 5. August 1914 das Eiserne Kreuz. In den folgenden Jahren entwickelte sich das Eiserne Kreuz de facto (ausdrücklich nicht de jure) zu einer gemeinsamen Kriegsauszeichnung der Staaten des Deutschen Reiches, wiewohl die Verleihungsinitiative generell bei Preußen verblieb.