Friedrich Wilhelm, 1692-1713. Silbermedaille 1701, Kunzel 32; Slg. Gaettens 336.
DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
MECKLENBURG, MECKLENBURG-SCHWERIN, HERZOGTUM, SEIT 1815 GROSSHERZOGTUM
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Silbermedaille 1701, von Z. D. Kelp und B. Meyer, auf den Hamburger Erbvergleich. Brustbild r. mit großer Perücke und mit Prunkharnisch//Die Schlösser von Schwerin und Güstrow sind mit Ketten am Nasenring des gekrönten, mecklenburgischen Stierkopfes festgebunden, der sich in der Mitte befindet. 48,71 mm; 43,57 g.
Kunzel 32; Slg. Gaettens 336.
RR Feine Patina, fast vorzüglich
Nach dem Tode Gustav Adolfs von Mecklenburg-Güstrow 1695 brachen die Erbstreitigkeiten zwischen Friedrich Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin und seinem Onkel Adolf Friedrich II. aus. Adolf Friedrich II. erhob Anspruch auf das Herzogtum Güstrow und nahm dieses auch sofort in Besitz. Friedrich Wilhelm legte beim Kaiser Protest ein, und im Januar 1697 erfolgte seine Anerkennung als rechtmäßiger Landesherr. Adolf Friedrich II. jedoch bat nun bei den Ständen des Niedersächsischen Kreises um Hilfe, die das kaiserliche Verfahren daraufhin für ungültig erklärten und eine Interimsregierung einsetzten. 1698 ordnete der Kaiser eine Vergleichskommission in Hamburg an, der u. a. der König von Dänemark als Herzog von Holstein, die Herzöge von Braunschweig und Lüneburg sowie der Bischof von Lübeck angehörten. Am 8. März 1701 kam dann der Hamburger Vergleich zustande, nach welchem das Herzogtum Güstrow Friedrich Wilhelm zugesprochen wurde (wie die Vs.-Darstellung der vorliegenden Medaille zeigt); im Gegenzug mußte er das Fürstentum Ratzeburg und die Herrschaft Stargard an Adolf Friedrich II. abtreten. So entstand die Linie Strelitz. Am 16. Juli 1701 wurde der Frieden mit der Ritterschaft und der Landschaft in Schwerin geschlossen, worauf sich die Rückseitendarstellung unseres Stückes bezieht.