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Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich (1952). Set des Großen Goldenen Ehrenzeichens mit dem Stern (Großoffizier 1. Klasse), Anfertigung der Firma Anton Reitterer in Wien, bestehend aus: Halskreuz, Buntmetall ver

EUROPÄISCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
ÖSTERREICH, (ZWEITE) REPUBLIK ÖSTERREICH (SEIT 1945)

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Номер лота 435






Оценочная цена: 300.00 €
Присуждение: 650.00 €


Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich (1952). Set des Großen Goldenen Ehrenzeichens mit dem Stern (Großoffizier 1. Klasse), Anfertigung der Firma Anton Reitterer in Wien, bestehend aus: Halskreuz, Buntmetall vergoldet und emailliert, am originalen konfektionierten Halsband, und Bruststern, Silber, Buntmetall vergoldet und emailliert, auf dem Revers auf der vergoldeten Medaillon-Abdeckung Herstellerbezeichnung von Anton Reitterer, an Nadel, ohne Punzierung, im originalen Verleihungsetui von Anton Reitterer mit goldfarbenem Staatswappen. S2R 8, 9; ZK2 2190, 2191.


II

Das ordensähnliche Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich wurde vom österreichischen Nationalrat mit Bundesgesetz (BGBl. Nr. 89/1952) vom 2. April 1952 gestiftet. Es umfaßt zehn Klassen (Großstern, Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande; Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande, Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern, Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern, Großes Goldenes Ehrenzeichen, Großes Silbernes Ehrenzeichen, Großes Ehrenzeichen, Goldenes Ehrenzeichen und Silbernes Ehrenzeichen) sowie ein affiliiertes zweiklassiges (in Gold und Silber) Verdienstzeichen und eine affiliierte dreiklassige Medaille (in Gold, Silber und in Bronze). Die Vergabe der verschiedenen Stufen erfolgt durch den Bundespräsidenten, der qua Amt Besitzer des Großsterns ist, oder in seinem Namen. Das Ehrenzeichen in seinen verschiedenen Stufen kann für besondere Verdienste in allen Gebieten verliehen werden, besonders auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder auch ehrenamtlichem Gebiet. Personen, denen das Ehrenzeichen verliehen wird, sind befugt, sich als dessen Besitzer (nicht als Eigentümer) zu bezeichnen.