Friedrich Karl, 1722-1761. Dukat 1760, Hamburg. 3.48 g. Fb. 3097; Lange 769 a.
DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN
SCHLESWIG-HOLSTEIN, HOLSTEIN-NORBURG-PLÖN, HERZOGTUM
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Dukat 1760, Hamburg. 3.48 g. Münzmeister Otto Heinrich Knorre. Geharnischtes Brustbild r. mit umgelegtem Mantel, Ordensstern und dem Elefantenorden, im Armabschnitt die Signatur G (= Geringius, wohl Stempelschneider in Hamburg, da er zu der Zeit nur in Hamburg Stempel schnitt und erst 1761 in Rethwisch angestellt wurde)//Gekröntes, fünffeldiges Wappen (Norwegen, Schleswig, Holstein, Dithmarschen und Stormarn) mit vierfeldigem Mittelschild (Oldenburg/Delmenhorst), zu den Seiten Lorbeer- und Palmzweig, unten die Jahreszahl MDCCLX.
Fb. 3097; Lange 769 a.
GOLD. RR Min. gewellt, winz. Kratzer, vorzüglich-Stempelglanz
Friedrich Karl wurde 1706 in Sonderburg geboren, nachdem sein Vater Prinz Christian Karl von Holstein-Plön-Norburg gestorben war. Seine Mutter, Dorothea Christina, war eine Tochter des früheren Hofmeisters in Norburg. Die Ehe der Eltern war nicht als ebenbürtig anerkannt worden. In einem Vergleich hatte sein Vater für sich und die aus der Ehe hervorgehenden Kinder auf die Erbfolge verzichten und einwilligen müssen, sie nur als Adelige gelten zu lassen. Die Abmachung sollte solange gültig sein, wie der Mannesstamm seines älteren Bruders, Herzog Joachim Friedrich von Norburg und Plön, fortbestände. Friedrich Karl und seine Mutter erhielten den Namen von Karlstein. 1722 starb Herzog Joachim Friedrich ohne männliche Erben. Sein Neffe Friedrich Karl erhob als nächster Blutsverwandter Ansprüche auf die Nachfolge, die ihm aber von Herzog Johann Adolf Ernst Ferdinand von Rethwisch streitig gemacht wurde. Der König von Dänemark traf mit Friedrich Karl ein Abkommen, in dem er ihn als Herzog von Norburg-Plön anerkannte unter der Bedingung, daß Norburg an Dänemark zurückfalle, sobald Friedrich Karl in den Besitz des holsteinischen Plön komme. Kurz darauf wurde erklärt, daß Friedrich Karl als Herzog geboren sei, und seine Mutter erhielt fürstliche Standesrechte. Während des Prozesses, der am Reichshofgericht verhandelt wurde, war Friedrich Karl viel auf Reisen. Im Jahre 1729 starb der Vetter Johann Adolf Ernst Ferdinand, und Friedrich Karl blieb als einziger Erbe übrig. Aufgrund des Abkommens fiel Norburg mit seinen Gütern an die dänische Krone und Friedrich Karl trat die Regierung in Plön an. Nach zwei Jahren wurde er auch als legitimer Herzog und Erbe von Plön vom Kaiser anerkannt. Vermählt wurde er 1730 in Kopenhagen mit Komtesse Christine Irmgard, Tochtes des Grafen Christian Detlev Reventlow und Nichte der dänischen Königin Anna Sophie. Er starb 1761 in Plön und ist dort in der Fürstengruft beigesetzt. Nach seinem Tod fiel das Herzogtum Holstein-Plön an Dänemark.