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Kapitelkreuz des Domkapitels der Ruthenischen griechisch-katholischen Eparchie Munkács. Gold emailliert, der Kronreif besetzt mit sechs roten Steinen (möglicherweise Rubine?), 82,5 g, Emaille-Chip im Feld des Avers-Medaillons und minimale Abplatzunge

EUROPÄISCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
UNGARN, KÖNIGREICH (BIS 1918)

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Lot number 820




Estimated price: 2,000.00 €
Hammer-price / sale price: 2,800.00 €


Kapitelkreuz des Domkapitels der Ruthenischen griechisch-katholischen Eparchie Munkács. Gold emailliert, der Kronreif besetzt mit sechs roten Steinen (möglicherweise Rubine?), 82,5 g, Emaille-Chip im Feld des Avers-Medaillons und minimale Abplatzungen im Feld des Revers-Medaillons, die Medaillon-Felder drehbar, die seitlichen Gehänge der Stephanskrone nur teilweise vorhanden, im Tragering Herstellerbezeichnung der Firma Gebr. Resch und nicht identifizierbare Punze, am originalen, etwas verschmutzten Pektoralband. AX U48.


RRR II-

Von außerordentlicher Seltenheit!

Die heute noch bestehende Ruthenisch griechisch-katholische Eparchie (Bistum) Munkács (heute mit Sitz in Uschhorod) wurde von Papst Clemens XIV. (1705-1774, Papst seit 1769) 1771 aus dem bereits seit 1689 bestehenden gleichnamigen Apostolischen Vikariat errichtet. Die Stadt Munkács, heute Mukatschewe, im äußersten Westen der Ukraine im Sakarpatska Oblast gelegen, gehörte bis 1918 und von 1938 bis 1945 zum Komitat Bereg des Königreichs Ungarn.

Als König von Ungarn gewährte Kaiser Franz Joseph I. (1830-1916, reg. seit 1848) dem Kapitel der Eparchie am 16. November 1862 das sogenannte "Kapitelzeichenprivileg". Dieses Datum ist als Stiftungszeitpunkt der Dekoration anzusehen. Da die Eparchie sogar heute nur ca. 320 000 Gläubige umfaßt und es sich somit um ein relativ kleines Bistum handelt, ist davon auszugehen, daß das Domkapitel damals wie heute aus vier bis höchstens sechs residierenden Kapitularen bestand und besteht, womit nach Erteilung des Kapitelzeichenprivilegs nicht mehr als 10 Exemplare hergestellt worden sein dürften. Auch Alexy (in AX S. 119) bildet in seinem Werk nur die Farbzeichnung aus dem kaiserlich königlichen Privileg von 1862 ab.