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Bruststern des evangelisch-lutherischen Kapitels des Domes St. Johannis Evangelistae und St. Donati zu Meißen. 2. Modell (Ausführung in Metall, mit schwarz emaillierten Kreuzarmen), Silber tlw. vergoldet und emailliert, Motto im Medaillon Gold, auf d

DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
DEUTSCHE STAATEN, SACHSEN, KURFÜRSTENTUM (BIS 1806) UND KÖNIGREICH (1806-1918)

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Lot number 7121




Estimated price: 2,000.00 €
Minimum bid 1,600.00 €


Bruststern des evangelisch-lutherischen Kapitels des Domes St. Johannis Evangelistae und St. Donati zu Meißen. 2. Modell (Ausführung in Metall, mit schwarz emaillierten Kreuzarmen), Silber tlw. vergoldet und emailliert, Motto im Medaillon Gold, auf dem Revers Herstellerbezeichnung der Firma Sy & Wagner in Berlin, an Nadel aus vergoldetem Silber.


RR II

Exemplar der 32. Auktion der Firma Carsten Zeige in Hamburg am 27. Juni 2009, Kat.-Nr. 85.

Das Bistum Meißen, und mit ihm zusammen das Hochstift und das Domkapitel Meißen, wurde im Jahre 968 errichtet, und zwar nach der durch Papst Johannes XIII. (gest. 972, Papst seit 965) im Jahre 967 erteilten Genehmigung eines Vorschlags Kaiser Ottos I. "des Großen" (912‒973, reg. seit 936 als König, seit 962 als römischer Kaiser). In Folge der Reformation wurde das Bistum 1539 faktisch durch Kurfürst Johann Friedrich I. "den Großmütigen" (1503‒1554, reg. seit 1532) unter Beibehaltung von Hochstift und Domkapitel aufgelöst. Diese wurden erst im Jahre 1581 zusammen mit dem Meißener Dom evangelisch-lutherisch.

Der katholische Kurfürst Friedrich Christian von Sachsen (1722‒1763, reg. 1763) stiftete für die Mitglieder des evangelisch-lutherischen Dom-Kapitels Brustkreuze, die zunächst in gestickter Form zur Verleihung kamen, später in Metall ausgeführt wurden und im Laufe der Zeit bis in die Gegenwart mehreren Veränderungen unterlagen. Die Stiftskreuze unterlagen und unterliegen einer strengen Rückgabepflicht an das Stift nach dem Ableben des Trägers.

Das heute noch existierende Hochstift ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Meißen, seine Stellung innerhalb der Landeskirche ist durch Vertrag geregelt. Es wird gesetzlich durch das ebenfalls noch existierende Domkapitel vertreten, das aus Dompropst, Dechant, Senior, Subsenior und vier weiteren ordentlichen Domherren besteht.