Teaserbild
Trennline

Friedrich August II., 1733-1763. Reichstaler 1757, Dresden. Dav. 2674; Müseler 56.1.3/5 a; Old. 463 b; Kahnt 534; Schnee 1043; Kluge K 5/3610; Slg. Vogelsang 839; Arnold/Quellmalz 4.

GERMAN COINS AND MEDALS
SACHSEN, SACHSEN, KURFÜRSTENTUM

Back to the list
place on watchlist

Lot number 1475




Estimated price: £1,500.00
Hammer-price / sale price: £3,600.00


Friedrich August II. 1733-1763.
Reichstaler 1757, Dresden. Ausbeute der sächsischen Gruben. Preußische Kriegsprägung in Sachsen. 28,82 g. Münzmeister Johann David Billert. Brustbild in Harnisch und Mantel r.//Gekröntes polnisch-sächsisches Doppelwappen, unten Monogramm FR und Signatur I. D. B.
Dav. 2674; Müseler 56.1.3/5 a; Old. 463 b; Kahnt 534; Schnee 1043; Kluge K 5/3610; Slg. Vogelsang 839; Arnold/Quellmalz 4.

Sehr selten, besonders in dieser Erhaltung. Prachtexemplar mit herrlicher Tönung. Vorzüglich-Stempelglanz

Exemplar der Auktion Jacques Schulman 249, Amsterdam 1969, Nr. 1291.

Für die Vorderseite ist der Stempel ohne Locke unter dem Brustbild verwendet. Die Rückseite zeigt anstelle des Reichsapfels das Monogramm FR (Fridericus Rex, für König Friedrich II. den Großen von Preußen). Das soll eine Idee des preußischen Kriegsrats Magusch gewesen sein und sorgte für viel "Rumor", weshalb es alsbald wieder weggelassen wurde. Die beiden anderen Stempel des Jahres 1757 sind ohne Friedrich-Monogramm (vgl. Slg. Preussag, Part I, Nr. 388). Alle drei Stempel zeigen die Signatur des in preußischen Diensten stehenden neuen Münzmeisters Johann David Billert, der ab 24. Januar 1757 die Dresdner Münze übernommen hatte. Die Prägemenge der 1757 geschlagenen Ausbeutetaler betrug nicht 8.502,5 Taler (Arnold/Quellmalz), sondern 6.478 Taler (Kluge). Es ist erstaunlich, dass für eine solche vergleichsweise geringe Prägemenge drei Stempelpaare eingesetzt worden sind. Das zeigt, welche Sorgfalt auf diese besonderen Münzen verwendet wurde. Entgegen der sonstigen preußischen Manipulationspraxis an sächsischen Münzen, ist hier der alte Reichsmünzfuß exakt eingehalten worden.