Friedrich III. der Weise, Georg und Johann, 1500-1507. Dicker dreifacher Guldengroschen o. J. (1500-1507), Annaberg. Dav. A 9706; Schnee 8; Keilitz 19 (LP).
GERMAN COINS AND MEDALS
SACHSEN, SACHSEN, KURFÜRSTENTUM
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Dicker dreifacher Guldengroschen o. J. (1500-1507), Annaberg. Ohne Münzmeisterzeichen. 87,28 g. FRIDERI - CVS ± GEO - RGIVS ± IO - HANNS, vier Wappen in der Umschrift. Brustbild Friedrichs III. r. im Kurornat mit geschultertem Kurschwert//MONETA - ARGENT - DVCVM ± - SAXONI ° vier Wappen in der Umschrift. Brustbilder Georgs und Johanns einander zugewandt.
Dav. A 9706; Schnee 8; Keilitz 19 (LP).
Von allergrößter Seltenheit. Wohl das einzige bekannte Exemplar im Handel. Winz. Sammlerpunze (H) im Rand, kl. Bohrstelle und kl. Graffito, sehr schön-vorzüglich
Exemplar der Sammlung Vogel, Auktion Adolph Hess Nachf. Frankfurt am Main 1928, Nr. 5887; der Auktion Adolph Hess Nachf. Frankfurt am Main 1903 (Doubletten des kgl. Münzcabinets zu Berlin, u. a.), Nr. 4864; der Auktion Dr. Busso Peus Nachf. 403, Frankfurt/Main 2011, Nr. 2310 und der Auktion Fritz Rudolf Künker 285, Berlin 2017, Nr. 455.
Im Jahre 1500 beschlossen Kurfürst Friedrich III. sein Onkel Herzog Albrecht der Beherzte sowie sein Bruder Herzog Johann die Leipziger Münzordnung. Darin vereinbarten sie eine gemeinschaftliche Münzprägung, die u. a. erstmals die Ausgabe von Großsilbermünzen im Werte eines Goldguldens beinhalte. Das Gepräge dieser an Schrot und Korn der Tiroler Guldiner orientierten Silbertücke zeigt auf der Vorderseite das Bildnis Friedrichs des Weisen im Kurornat inmitten von vier Wappenschilden und der lateinischen Umschrift mit Nennung der drei gemeinschaftlich prägenden Fürsten Friedrich, Albert und Johann. Die Umschrift der Rückseite ist ebenfalls in Latein verfaßt und bezeichnet das Geldstück als „Silbermünze der Herzöge von Sachsen“. Der Text umschließt zusammen mit vier Wappenschilden die einander zugewandten Brustbilder der beiden anderen sächsischen Herzöge, deren Häupter bedeckt sind mit einem zeittypischen Kappentyp mit einer einteiligen Krempe an den Seiten, die im Nacken, hoch- oder heruntergeklappt zu tragen ist. Nach dem Tode des Herzogs Albrechts am 12. September 1500 wurden sein Name und sein Bildnis auf diesen Münzen durch das entsprechende Porträt und den Namen seines Sohnes und Nachfolgers Georg ersetzt. Die Prägung dieser Großsilbermünze erfolgte bis zum Jahre 1525, wobei 1507 die Namensfolge auf der Vorderseite in Friedrich, Johann Georg geändert wurde. Diese Münzen werden in frühen zeitgenössischen Quellen Gulden, bald auch Guldengroschen, genannt, später aufgrund ihres Rückseitenbildes volkstümlich als Klappmützentaler bezeichnet. Die frühen Guldengroschen mit der Namensfolge Friedrich, Albert und Johann wurden in Annaberg oder Wittenberg geschlagen, die mit der Namensequenz Friedrich, Georg und Johann ausschließlich in der Münze zu Annaberg, die mit den Namen Friedrich, Johann und Georg in Annaberg, später daneben auch in den Münzstätten Buchholz und Leipzig.
Von den auf dickeren Schrötlingen geprägten Doppel- und Dreifachguldinern dieser Sorte sind nur einzelne Stücke nachweisbar gegenüber der Vielzahl der einfachen Guldiner. Möglicherweise handelt es sich bei diesen höchst raren Exemplaren um Richtstücke (Stale), die seitens des Münzstättenpersonals als Belegstücke hinterlegt werden mussten, um den korrekten Feingehalt eines Werks (d. h. einer Produktionscharge) zu dokumentieren. Ebenso könnten solche Mehrfachguldiner aber auch als Geschenkstücke für Standespersonen geprägt worden sein. Für die Verwendung dieses Exemplars als Richtstück könnte auch die kleine Bohrstelle innerhalb des Buchstabens D der Vorderseitenumschrift hinweisen, die wohl Spur einer Probiermaßnahme sein dürfte. Vielleicht steht im Zusammenhang mit einem Probierer auch die Hausmarke (zu den Hausmarken als persönliche, individuelle Zeichen, siehe C. G. Homeyer, Die haus- und Hofmarken, Berlin 1870), die im Feld der Vorderseite und fünfmal auf dem Rand in alter Zeit dünn eingeritzt worden ist. Prof. Dr. Paul Arnold hat diese Kennzeichnung mit der Hausmarke des Gregor Schütz in Verbindung gebracht, die in nahezu entsprechender Form auch auf seinem Rechenpfennig 1538 (Neumann 32736; Slg. Merseburger 4459) begegnet. Gregor von Schütz hatte möglicherweise bereits seit 1510, sicher aber seit 1517 das Privileg des Silberkaufs im erzgebirgischen Geyer inne. Er war zudem Mitbegründer des Saigerhüttenhandels in Chemnitz und wurde 1533 als Zehntner in Annaberg seitens Herzog Georg berufen (zu Paul Arnolds Hinweis siehe Dr. Busso Peus Nachf. Auktion 403, Anmerkung zu Nr. 2310).