Königlich Hannoverischer St. Georgs-Orden / Der sehr Edle Orden vom Hosenband [The Most Noble Order of the Garter]. Kombinations-Kleinod des St. Georg-Ordens mit dem sog. "Lesser George" des Hosenbandordens, Anfertigung eines nicht ide
DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN
HANNOVER, KURFÜRSTENTUM (BIS 1815) UND KÖNIGREICH (1815-1866) HANNOVER
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Errata : Kleinod und Schulterband mit Etui gehören nicht originär (!) zusammen.
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ERRATUM: Entgegen unserer obigen Beschreibung gehören das Kleinod einerseits und das Schulterband mit dem Etui andererseits nicht (!) originär zusammen. Genau dieses Schulterband und dieses Etui wurden zusammen mit einem normalen kreuzförmigen Kleinod des Georgs-Ordens in der 23. Zeige-Auktion am 23. September 2006 in Hamburg unter der Kat.-Nr. 16 für 20.500,00 € plus Aufgeld zugeschlagen. Der Erwerber oder ein späterer Eigentümer muß dann das ursprüngliche Kleinod aus dem Etui heraus genommen und das jetzige Kombinations-Kleinod hineingelegt haben. (Herrn Carsten Zeige, Berlin, sei für diesen wichtigen Hinweis recht herzlich gedankt!)
Historisches Exemplar von außerordentlicher Seltenheit, wohl ein Unikat aus dem Besitz von König Ernst August I. von Hannover (1771-1851, reg. seit 1837)!
Mit dem Tod König Williams IV. von Großbritannien und Irland und von Hannover (1765-1837, reg. seit 1830) im Jahre 1837 endete die seit 1714 bestehende Personalunion zwischen beiden Ländern. In Großbritannien und Irland bestieg Victoria - die einzige Tochter des nächstjüngeren Bruders Williams, Edward Augustus, Duke of Kent and Strathearn (1767-1820) - den britischen Thron. Aufgrund der im Königreich Hannover geltenden salischen Erbfolge, die Frauen von der Thronfolge ausschloß bestieg in diesem der nächstjüngere Bruder von Edward Augustus, Ernest August, Duke of Cumberland and Teviotdale als Ernst August I. den Thron.
Die Aufhebung der Personalunion führte naturgemäß zu einer vollständigen Trennung der Verwaltungen, soweit diese nicht schon vorher durchgeführt worden war, und u. a. auch zur vollständigen Trennung der Auszeichnungssysteme, insoweit diese nicht schon vorher voneinander unabhängig waren. Der Königliche Guelphen-Orden wurde, ursprünglich 1815 für "hannoversche" Belange gestiftet, aber in London verwaltet, nunmehr zu einem rein hannoverschen Orden mit Verwaltung in Hannover.
Da der Hosenbandorden nunmehr dem König von Hannover als Souverän nicht mehr zur Verfügung stand, stiftete König Ernst August mit Patent vom 23. April 1839 den einklassigen Königlichen St. Georgs-Orden als Hausorden und erließ dessen Statuten, "um vorzüglich ausgezeichnete Verdienste um Uns und Unser Königreich belohnen und Einzelnen einen Beweis Unserer ganz besonderen Königlichen Huld und Zuneigung geben zu können, . . . (und) welchen Wir für den Haus-Orden Unserer Krone Hannover hiermit erklären". Normalerweise bestanden die Insignien des Ordens "aus einem dunkelblau-emaillirten in acht Spitzen ausgehenden Kreuze mit der Königlichen Krone, in dessen Mitte auf der einen Seite der Ritter St. Georg mit der Lanze, wie er den Lindwurm tötet, abbildet, und auf der andern Seite Unser Königlicher Namenszug befindlich ist. Dieses Kreuz wird an einem dunkelrothen, gewässerten 4 1/4 Zoll breiten Bande von der rechten Schulter nach der linken Seite zu getragen, nebst einem auf der linken Brust befestigten silbernen gestickten Stern."
Bei dem hier angebotenen Exemplar handelt es sich jedoch um eine Sonderausführung des Kleinods, bei der dieses aus einem vom "Garter" des britischen Hosenbandordens umgebenen ovalen Medaillon mit dem hl. Georg, den Drachen tötend (nach links gerichtet), in feinster Emaille-Malerei besteht. Auf der anderen Seite ist, ebenfalls vom "Garter" umgeben, dieselbe Szene in einem geschnittenen Achat, nach rechts gerichtet, dargestellt. Die wohl deutsche Anfertigung weist in Gestaltung und Ausführung auf einen Zeitraum vor 1850 hin, womit das Objekt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit König Ernst August I. von Hannover zugeschrieben werden kann, der von seinem Vater, König George III. (1738-1820, reg. seit 1760) am 2. Juni 1786 zum 602. Ritter des Hosenbandordens ernannt worden war. Warum Klenau, dem dieses Kleinod definitiv vorlag, in GK2 nur das Etui, nicht jedoch das Objekt selbst abbildete und beschrieb, mag daran liegen, daß er es aufgrund der überwiegenden "Hosenband-Symbolik" wohl eher als einen "Lesser George" des Hosenbandordens, denn als ein Kleinod des hannoverschen St. Georgs-Ordens interpretiert hat.
Kombinierte Kleinode nichtbritischer Orden mit dem Hosenbandorden sind (abgesehen von den in den 1970er Jahren entstandenen überaus phantasievollen Fälschungen) von großer Seltenheit: Meistens wurden nur bei Bruststernen solche Kombinationen vorgenommen, wie z. B. bei jenen des preußischen Hohen Ordens vom Schwarzen Adler (in KB3 S. 19 Nr. 1418, S. 32 Nr. 1468, S. 33 Nr. 1467), des großherzoglich hessischen Ludewigs-Ordens (in KB1 S. 247, Nr. 795), des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens (in KB2 S. 288 Nr. 2551), und eben des hannoverschen St. Georgs-Ordens (in GK2 S.189, Nr. 1335 und 1336), denen allen ein "Garter" aufgelegt war.
Der mutmaßliche Träger dieses Kleinods, König Ernst August I. von Hannover, wurde am 5. Juni 1771 als fünfter Sohn George III. König von Großbritannien und von Irland und dessen Gemahlin Sophia Charlotte, geb. Herzogin zu Mecklenburg-Strelitz (1744-1818) unter dem Namen Ernest Augustus im damaligen Buckingham House in London geboren. Nach dem Studium in Göttingen ab 1786 trat er 1791 in die Hannoversche Armee ein, wo er seine militärische Ausbildung absolvierte. 1799 wurde er zum Duke of Cumberland and Teviotdale und zum britischen Peer mit Sitz im Oberhaus ernannt. 1801 erhielt er die Beförderung zum britischen Feldmarschall. 1815 heiratete er seine Cousine, Frederike, geb. Herzogin zu Mecklenburg-Strelitz, verwitwete Prinzessin von Preußen und verwitwete Prinzessin zu Solms-Braunfels (1778-1841), mit der er einen überlebenden Sohn hatte, seinen Nachfolger König Georg V. von Hannover (1819-1878, reg. von 1851 bis 1866).
König Ernst August I. erwies sich zunächst als unbeliebter Herrscher mit anti-liberalem Regierungsstil, der das relativ freiheitliche Staatsgrundgesetz, das sein Vorgänger und älterer Bruder William IV. 1833 erlassen hatte, 1837 bei seiner Regierungsübernahme wieder aufhob. Um 1848 eine Revolution zu verhindern, ließ sich Ernst August I. durch Alexander Levin Graf von Bennigsen (1809-1893) jedoch überzeugen, in Reformen einzuwilligen. Er ernannte den liberalen Politiker Johann Carl Bertram Stüve (1798-1872) zum Innenminister und beauftragte ihn mit der Schaffung einer zeitgemäßen Verfassung. Diese trat am 5. September 1848 in Kraft. Sie garantierte Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, die Trennung von Judikative und Verwaltung sowie die Gleichberechtigung aller Konfessionen. Auf diese Weise erlangte Ernst August I. in seinen letzten Regierungsjahren im Volk durchaus Popularität. Am 18. November 1851 starb er in Hannover, wo er im Welfenmausoleum im Berggarten unter großer Anteilnahme der Bevölkerung beigesetzt wurde.
ADDENDUM: Ein diesem Medaillon sehr ähnliches Exemplar des „Lesser George“ in einer privaten Anfertigung in Gold, ebenfalls mit einem geschnittenen Achat, aus dem Besitz des Rt. Hon. Granville George Leveson-Gower, 2nd Earl Granville, KG PC FRS (1815-1891), wurde in der Sotheby-Auktion vom 22. Januar 1977 zusammen mit einem Bruststern für GBP 2.200,00 plus Aufgeld zugeschlagen. (Herrn Jean-Luc Guitera aus Paris sei für diesen Hinweis recht herzlich gedankt!)