Orden des geheiligten Schatzes [瑞宝章 - Zuihō shō]. 1. Modell (ohne Paulownia-Blüte als Überhöhung - 1888-2003), Dekoration 4. Klasse, Anfertigung der Kaiserlichen Münze in Osaka, Silber vergoldet und
ORDEN UND EHRENZEICHEN AUS ÜBERSEE
JAPAN, KAISERREICH JAPAN - SAMMLUNG JAPANISCHE FEUERWEHR-AUSZEICHNUNGEN HORST LEFÈVRE
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II
Der Orden wurde am 4. Januar 1888 durch Meiji-tennō (Mutsuhito - 1852-1912, reg. seit 1867) mit Kaiserlichem Edikt Nr. 1 gestiftet. Er wurde vom Zeitpunkt der Stiftung an in acht Klassen verliehen, die auch, beginnend mit der 1. Klasse als Großkreuz-Stufe, als solche bezeichnet wurden. Bereits am 22. Mai 1919 wurde der Orden durch kaiserliches Edikt auch für Frauen zugänglich gemacht. Dennoch wurden seither nur wenige Verleihungen an Frauen vorgenommen, insbesondere in den höheren Klassen.
Durch Regierungsentscheid wurde 1946 die Verleihung sämtlicher japanischer Orden (mit Ausnahme des Ehrenzeichens für Verdienste um die Kultur), und damit auch des Ordens des geheiligten Schatzes, an Japaner ausgesetzt. Auch mit Annahme der neuen Verfassung im Mai 1947 blieb die Verleihung von Orden an Inländer bis auf Weiteres suspendiert, allerdings wurden u. a. im Zusammenhang mit der nationalen Flutkatastrophe 1953 einzelne Verleihungen vorgenommen.
Erst am 12. Juli 1961 wurde in einer Sitzung des Kabinetts des Premierministers Ikeda entschieden, generell die Verleihung von Orden an Inländer zu Lebzeiten wieder zu ermöglichen.
Die unter Heisei-tennō (Akihito - geb. 1933, reg. seit 1989) 2003 durchgeführte Revision veränderte zunächst die äußere Erscheinungsform des Kleinods, dem als Überhöhung, ähnlich dem Orden der aufgehenden Sonne, ein weiß und rot emailliertes Pawlownia-Blatt mit Blütenständen beigefügt wurde, wie auch das Ordensband, dessen Grundfarbe von leichtem Himmelblau in intensives Hellblau geändert wurde. Darüber hinaus wurde der Orden durch ersatzlose Streichung der bisherigen siebten und achten Klasse auf sechs Stufen reduziert.