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Stadt. Goldmedaille 1767 (graviert 1819), Slg. Brettauer 3940 (dort in Silber); Verv. v. Loon 399; Dirks 259.

EUROPEAN COINS AND MEDALS
NIEDERLANDE, AMSTERDAM

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Lot number 1163




Estimated price: 1,500.00 €
Hammer-price / sale price: 5,500.00 €


Stadt.
Goldmedaille 1767 (graviert 1819), von J. G. Holtzhey. Prämienmedaille der Gesellschaft für Rettung Ertrinkender, verliehen an P. H. Martini Buys. REDDITUR HIC ENECTUS AQUIS PATRAEQUE SUISQUE Ü (= „Ins Leben zurückgebracht wurde derjenige, der fast im Wasser gestorben wäre“). Weibliche Allegorie wehrt mit der ausgestreckten Linken den aus dem Wasser aufsteigenden Tod - hier dargestellt als Skelett mit Sense - ab, ihre Rechte liegt auf dem Bauch eines bewußtlosen nackten Mannes, der auf dem Uferstreifen ausgestreckt ist. Im Hintergrund Landschaft mit Haus, am linken Rand sind die Instrumente abgebildet, mit denen im 18. Jahrhundert Ertrinkende wiederbelebt wurden: Tabakpfeife, eine Flasche mit Alkohol und die Scheide eines Messers//a OB SERVATUM CIVEM Ü EX DONO SOCIET Ü AMSTELAED Ü CIƆIƆCCLXVII Eichenkranz, darin sechs Zeilen Gravur: P Ü H Ü / MARTINI BUYS Ü / SOCIETATIS / CURATOR Ü / AMSTELODAMI / 1819 Ü (= „für die Rettung eines Bürgers, gestiftet von der 1767 in Amsterdam gegründeten Gesellschaft“) mit dem Namen des Martini Buys und das Datum 1819. 35,61 mm; 17,89 g.
Slg. Brettauer 3940 (dort in Silber); Verv. v. Loon 399; Dirks 259.

GOLD. In Etui. Attraktives Exemplar mit hübscher Goldpatina, vorzüglich

Die Medaille der Gesellschaft zur Rettung Ertrinkender ist die älteste überlebende niederländische Auszeichnung und wird seit 1767 verliehen. Hintergrund waren die zahlreichen Ertrunkenen im 18. Jahrhundert. Kaum jemand konnte schwimmen und in den Städten mit ihren zahlreichen Kanälen fielen Leute regelmäßig ins Wasser, häufig auch alkoholisiert. Der mit diesem Exemplar ausgezeichnete Kurator der Gesellschaft war Paulus Hubert Martini Buys (1765 s’Hertogenbosch, Ó1836 Loenerslot), der bis 1831 Amtsrichter in Amsterdam war und bis zu seinem Tod Vizepräsident des Bezirksgerichts.