Ernst II., 1772-1804. "Taler" (2/3 Konv.-Taler) 1774, Gotha. 28.00 g. Dav. 2724; Schnee 532; Steguweit 283.
GERMAN COINS AND MEDALS
SACHSEN, SACHSEN-GOTHA, HERZOGTUM, AB 1672 SACHSEN-GOTHA-ALTENBURG
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"Taler" (2/3 Konv.-Taler) 1774, Gotha. 28.00 g. ERNESTVS D Û G Û GOTHAN Û SAXONVM DVX Û Geharnischtes Brustbild r. mit umgelegtem Mantel, darunter die Signatur L Ü C Ü K Ü (Ludwig Christian Koch, Münzdirektor in Gotha 1766-1793)//XV Û EINE - FEINE MARK Û Zwei gekrönte Löwen halten das 20feldige herzogliche Wappen, darüber Fürstenhut, unten die Jahreszahl 1774 Û.
Dav. 2724; Schnee 532; Steguweit 283.
Von größter Seltenheit. Prachtexemplar. Fast Stempelglanz
Exemplar der Auktion Fritz Rudolf Künker 316, Berlin 2019, Nr. 425.
Diese Münze des Gothaer Herzogs Ernst II. gehört zu den numismatisch interessantesten Phänomenen der an geldgeschichtlichen Besonderheiten nicht armen Thüringer Währungslandschaft. Wegen dieser Stücke gab es im gesamten Reich Aufregung. Die kurfürstlich bayerische Regierung warnte am 19. Februar 1777 in einem Flugblatt, das in dem Korpuswerk zur Gothaer Münzprägung von Wolfgang Steguweit auf Seite 134 abgebildet ist:
"Nachdeme sich veroffenbaret, daß einige nach den oben beygefügten Abdrücken ausgemünzte Herzoglich=Sachsen=Gothaische Münzen, mit der Auffschrift XV. und XXX. eine feine Mark, und der Jahrzahl 1774 unter den gerechten ganz und halben Konventions=Thalern vor voll ausgegeben werden wollen, diese Münzen aber nicht nur allein ganz Konventions widrig : und so gefährlicher sind, als solche dem Konventions=Thaler in dem äußerlichen Gewicht ganz nahe kömmen, und gleichwohlen vermög ihres innerlichen Gehalts den Werth eines Thalers bey weiten nicht erreichen, sohinn gänzlich außer Kours zu halten sind; So wird hierdurch jedermann gewarnet, sich bey Zahlungen in Konventions=Thalern für dergleichen Annahme dieser unächten Sorten wegen der im Handel und Wandel zu besorgen stehenden Gefährde sorgfältig zu hüten".
Die Stücke, bei denen es sich dem äußeren Erscheinungsbild nach um Konventionstaler bzw.- halbtaler handelt, offenbaren ihren wirklichen Wert (2/3- bzw. 1/3 Konventionstalern) erst bei genauem Betrachten und Nachvollziehen der aufgeprägten Wertzahl: XV bzw. XXX Eine Feine Mark. Das trügerische Erscheinungsbild legt eine betrügerische Absicht nahe, eine äußerst peinliche Angelegenheit für Münzmeister, Landesregierung und den Prägeherrn Ernst II. selbst.