August als Administrator des Erzbistums Magdeburg, 1628-1680. Silbermedaille o. J. (1673), Slg. Merseb. 2313 a.
GERMAN COINS AND MEDALS
SACHSEN, SACHSEN-WEISSENFELS, HERZOGTUM
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Silbermedaille o. J. (1673), von J. G. Breuer, auf den Anspruch auf Jülich und Kleve. Geharnischtes Brustbild r.//Schwan r. 52,31 mm; 57,47 g.
Slg. Merseb. 2313 a.
Von großer Seltenheit. Dunkle Patina, winz. Randfehler, sehr schön-vorzüglich
Exemplar der Auktion Westfälische Auktionsgesellschaft 2, Dortmund 1993, Nr. 1919.
1609 starb der letzte Herzog von Jülich-Kleve-Berg, Johann Wilhelm. Zwei kaiserliche Privilegien kamen nun zum Zuge: Zum einen hatte 1483 Kaiser Friedrich III. Herzog Albert von Sachsen und Landgraf von Thüringen sowie seinen Nachfahren die Anwartschaft auf Jülich-Berg-Ravensberg zugesichert. Zum anderen hatte Kaiser Karl V. 1546 auch weibliche Nachkommen der Herren von Jülich-Kleve-Berg als erbberechtigt anerkannt. Somit stellten nun die Ehemänner der drei ältesten Töchter Johann Wilhelms aus den Fürstenhäusern Brandenburg, Pfalz-Neuburg und Pfalz-Zweibrücken Erbansprüche. Einer ersten Regelung der beiden potentesten Häuser, nämlich Brandenburg und Pfalz-Neuburg, widersetzte sich Kaiser Rudolf II. sodaß auch Sachsen noch einmal 1610 den eigenen Anspruch anmeldete und bestätigt bekam. Doch blieb dieser Anspruch ohne tatkräftiges Eingreifen wirkungslos, der Jülich-Klevische Erbfolgestreit ging ohne Sachsen, dafür aber mit Frankreich, Spanien und den Generalstaaten der Niederlande in eine heiße Phase. Ein Krieg konnte zunächst abgewendet werden, die religiösen Spannungen entluden sich dann im Dreißigjährigen Krieg. Eine endgültige Regelung des Konflikts stand 1653/4 auf dem Reichstag in Regensburg auf dem Programm, scheiterte aber. Erst 1666 im Vertrag von Kleve konnten die Konflikte zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg bedeutend reduziert werden. Die vorliegende sächsische Medaille spielt mit dem Schwan auf der Rückseite als klevischem Wappentier und der Legende SILENDO ET SPERANDO ("In stiller Hoffnung") auf den nicht aufgegebenen Erbanspruch auf diese Länder an, der sich laut Tentzel durch die Mißerfolge des brandenburgischen Kurfürsten im Holländischen Krieg (1672-1678) neu entzündeten.