6 Albus 1693. 4.79 g. J. u. F. 576 a.
GERMAN COINS AND MEDALS
FRANKFURT, STADT
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J. u. F. 576 a.
Feine Patina, winz. Schrötlingsfehler, sehr schön
Erworben 1979 von der Münzhandlung Dr. Busso Peus Nachf. Frankfurt am Main.
Mit der vorliegenden und den folgenden Prägungen schloß sich Solms-Hohensolms unaufgefordert dem Frankfurter Münzvertrag der "Fünf Stände" vom 6. April 1693 an. Die "Fünf Stände" waren Kurmainz, Kurpfalz, Hessen-Darmstadt, Hanau und Frankfurt. Diese für die gute Qualität ihrer Prägungen bekannten Münzstände hatten zur Erleichterung des Kleingeldverkehrs die einheitliche Ausprägung der kleinen Nominale beschlossen. Auf die Vorderseite wurde das Wappen des prägenden Standes, auf die Rückseite das jeweilige Nominal und die Umschrift "NACH DEM SCHLUSS DER V STÄND" oder "NACH DEM FRANKFURTER SCHLUSS" gesetzt. Unmittelbar nach dieser Vereinbarung kamen auch Münzen anderer benachbarter Münzherren mit schlechterer Reputation (Isenburg, Leiningen-Westerburg, Sayn-Altenkirchen, Solms-Greifenstein und Solms-Hohensolms) mit dem Hinweis auf den Vertrag in Umlauf. Die Angabe des Frankfurter Münzrezesses sollte deren Akzeptanz erleichtern.