HOFFMANN, L.W./LUCIUS (Leucht), C.L.
NUMISMATIC LITERATURE
MONOGRAPHIEN, SAMMELWERKE UND AUFSÄTZE, ALLGEMEINE NUMISMATIK
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Alter und Neuer Münz-Schlüssel Oder Beantwort- und Eröffnung CCXXII. Curioser Fragen / das Münzrecht betreffend. Nemlich: Von der Münz Alterthum / Aufkommen / Gerechtigkeit selbige zu schlagen / unterschiedlichen Sorten / als Hebräisch- Chaldäisch- Persisch- Griechisch- und Römischen / auch alt und neuteutschen Münzen vor und nach Christi Geburt / bis auf diese Zeit / ihre Namen / Gepräg / Bildnissen / Überschrifften und Wehrt betreffend; Item: Von dem Ambt / Pflicht und Gebühr der Münzer / von Aender- oder Verwandlung / Auf- und Absteigen der silbern und guldenen Münzen / samt dem Nutzen der Müntz-Probations- und Valvations-Tägen / wie auch Abbildung mancherley alter und neuer grober und kleiner silbern und güldner Münz-Sorten in Kupfer-Figuren vorgestellet. ... Demenoch ferner beygefüget C. L. Lucii, Jurisconsulti, neuer Münz-Tractat Von approbierten und devalvirten Guldinern und andern Münz-Sorten / Wie auch vielen Münz-Mandaten de An. 1676 bis 1692. samt denen Guldinern in Kupfer. Allen Münz-Ständen / und Räthen / Fürstlichen Cammer- und Rentmeistern / Ambt- Kauff und Handels-Leuten / auch jedweden / so mit Geld-Einnahme und Ausgabe zu thun hat / zu sonderbarer Nachricht und gutem Nutzen verleget. Nürnberg (Verlag: Joahnn Zieger) 1692. Frontispiz (Kupferstich von Christoph Daucher), 12 unpaginierte, 364 S. 4 gefaltete Tabellen, 90 (sowohl unnummerierten als auch nummerierten) Tfn. Dekesel H 129 (Cat.1). Beigebunden: LUCIUS [Leucht], C.L. (hier anonym). Verschiedene Müntz-Ordnungen und Reichs-Constitutiones. So von Römischer Kayserlicher Mayestät / Churfürsten / Fürsten und Ständen / de Anno 1676. biß 1691. publiciret worden. 180 S. 37 Tfn. mit Abb. von Zweidrittel- und Eindritteltaler respektive ihen entsprechenden Äquivalenten in anderer Währung. Dekesel L 157 (Cat.2), Part II. LUCIUS [Leucht], C.L. Neuer Müntz-Tractat Von Approbirten und devaluierten Guldinern / Und andern Müntz-Sorten / Was dieselbe sowol vor Gepräg / als ach an Schrott und Korn halten; Mit Dem neuesten von Anno 1676. bis instehendes 1691tes Jahr publicirten Kayserl. Chur- und Fürstl. auch Reichs-Städtischen Müntz-Mandaten / nebst verschiedenen auf Müntz-Probation und Valvation-Tägen erfolgten Reichs- und Craiß-Schlüssen / Recessen / zc. samt denen Guldinern in Kupffer. Und einer Speciufication, was in Nürnberg / Augspurg / Franckfurt und Leipzig vor Guldiner in Wechsel-Zahlung zu nehmen verordnet; Allen Münz-Ständen und Räthen / Fürstl. Cammer- und Renth-Meistern / Ampt- Kauff- und Handels-Leuten / auch jedweden / so mit Geld-Einnahme und Ausgabe zu thun hat / zu sonderbarer Nachricht und gutem Nutzen verleget. Nürnberg (Verleger: Johann Zieger) 1692. Frontispiz (Kupferstich mit szenischer Darstellung der Zusammenkunft anläslich eines Münz-Probationstages), 6 unpahginierte, 62 S. 71 Tfn. Dekesel L 157 (Cat.2), Part I. Ganzpergamenteinband im Oktavformat, wohl des letzten Drittels des 20. Jahrhunderts, die Blätter teils leicht stockfleckig, einige Seiten und Tafeln hinterlegt oder mit kurzen Einrissen.
Leonhard Willibald Hoffmann († 1685), war General-Münzwardein des Fränkischen Reichskreises. Eine seiner Hauptaufgaben war die Oberaufsicht über die Münzmeister sämtlicher zum Kreise zugehöriger Prägestätten, also der Hochstifte Bamberg, Würzburg und Eichstätt, der markgräflich-brandenburgischen Lande Ansbach und Bayreuth, diverser Linien der gefürsteten Reichsgrafschaften Henneberg, ebenso der Linien der Grafschaften Löwenstein-Wertheim, der gefürsteten Reichsgrafschaft Hohenlohe, der Reichsgrafschaft Erbach, der Grafschaft Rieneck, der Herrschaft Schmalkalden, der gefürsteten Grafschaft Schwarzenberg, und nicht zuletzt der Reichsstadt Nürnberg. In diesem Rahmen kontrollierte er die Arbeit der Wardeine der jeweiligen Prägeherren und trug die Hauptverantwortung für die Richtigkeit von Feingehalt und Gewicht der unter seiner Ägide erfolgten Ausmünzungen sowie ferner für die Überprüfung auswärtiger Prägungen, die in den Fränkischen Kreis gelangt waren. Seine umfassenden beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen in Münzangelegenheiten manifestierte er in diversen Publikationen. Hoffmanns Münz-Schlüssel erschien erstmals im Jahre 1683 (Dekesel H 127), eine nicht nur in ihrem langen barocken Titel veränderte Auflage folgte 1684 (Dekesel H 128) und schließlich nach seinem Tode die hier vorliegende Fassung im Jahre 1692. Den hier vorliegenden Müntz-Schlüssel erstellte er unter dem Eindruck der Prägung unterwertiger Münzen, insbesondere Zweidritteltaler und 60-Kreuzer-Stücke und deren Teilstücke in auswärtigen Münzstätten seit 1675. Sein reich illustriertes und mit zahlreichen Vergleichstabellen ausgestattetes Buch empfahl er in der zum Gebrauche "allen Müntz-Ständen und Räthen, Rentheyen und Aembtern; dann auch allen Kauff- und Handelsleuthen, Wardeinen, Müntzmeistern, Jubelirern und Golschmidten, auch allen so mit Gold und Silber umgehen". Die posthume Auflage des Münzschlüssels war insbesondere durch den 1692 geschlossenen Leipziger Münzvertrag bedingt, der die Grundlage schuf zur Ausprägung von 2/3-Talern (Gulden) und deren Teilstücken im schlechteren 12-Talerfuß und die den Münzvertrag von Zinna von 1667 ersetzte, in der eine Ausmünzung dieser Nominale im besseren 10-1/2-Talerfuß vorgeschrieben hatte. Diesen neuen Verhältnissen trug die Hinzufügung und Bewertung von Münzabbildungen aus der Schrift von Christian Leonhard Leucht (1645-1716, latinisiert: Lucius, im Titel in der Genitivform Lucio formuliert) Rechnung. Sein "Neuer / Müntz-Tractat / Von Approbirten und devalvirten / Guldinern, / Und andern / Müntz-Sorten... (Dekesel L 77) erschien im selben Jahr bei demselben Nürnberger Verleger (Johann Zieger), der auch die letzte Auflage des Hoffmann'schen Münzschlüssel vertrieben hat.
Der promovierte Jurist Christian Leonhard Leucht (* 1645 in Arnstadt, † 1716) übte anfangs seinen Beruf in Dresden aus, betätigte sich sodann in Greiz als gräflich Reußischer Hofrat, begab sich später ins Fränkische, wo er im Ritterkanton Altmühl als Rechtskonsulent der fränkischen Reichsritterschaft als Rechtzskonsulent tätig war. In Nürnberg wurden ihm in den Neunziger Jahren diverse juristische Funktionen übertragen, bevor er sich aus 1699 gesundheitlichen Gründen von diesen Aufgaben zurückzog, aber dort weiterhin seinen Titel als Ratskonsulent führen durfte. Neben dem hier offerierten Werk verfasste er unter diversen Pseudonymen etliche juristische Abhandlungen.
Die in dem vorliegenden Sammelwerk enthaltenden Veröffentlichungen skizzieren bestens das Resultat der während der sogenannten Zweiten Kipperzeit im Zuge des Verträge von Zinna 1667 und Leipzig 1687 seitens zahlreicher größerer und kleinerer Münzstände vorgenommenen Produktion minderwertigen silbernen Kurantgeldes, woraus eine unterschiedliche faktische Wertigkeit der Gulden oder 2/3-Taler und ihre Teilstücke entstanden war.